11 weitere Organisationen wollen auch Trusted Flagger werden – Doch die Regierung kennt nicht einmal die Verurteilungsquote von „REspect“

vor 7 Monaten

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Bildquelle: NiUS

Die Meldestelle „REspect“ ist seit Oktober ein Trusted Flagger – ein vertrauenswürdiger Markierer also, dessen Meldungen von „Hass und Hetze“ die sozialen Netzwerke prioritär bearbeiten müssen. Nun erklärt die Bundesnetzagentur, die für die Zulassung zuständig ist, gegenüber NIUS: Elf weitere Organisationen haben einen Antrag gestellt und wollen ebenfalls als Trusted Flagger anerkannt werden.

Wie aber bekommt man von der Bundesnetzagentur offiziell das Siegel der Vertrauenswürdigkeit zuerkannt? Und welche Bilanz rechtfertigt im Falle von „REspect“ die herausgehobene Rolle der Meldestelle?

NIUS hat sich auf die Suche begeben – und ist dabei auf großes Unwissen innerhalb der zuständigen Behörden gestoßen.

Mit pinker Variante des Kommunisten-Sterns: Die Melde-Maske von „REspect“.

Die Bundesnetzagentur, die Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) untersteht, erklärt auf NIUS-Anfrage, wie „REspect“ zu seinem Status als Trusted Flagger gekommen ist: Die Behörde hat sich bei der Zulassung an Artikel 22, Absatz 2 des Digital Services Act (DSA) der EU orientiert. Dort ist festgeschrieben, dass ein Trusted Flagger folgende Bedingungen erfüllen muss:

a) die Stelle hat besondere Sachkenntnis und Kompetenz in Bezug auf die Erkennung, Feststellung und Meldung rechtswidriger Inhalteb) sie ist unabhängig von jeglichen Anbietern von Online-Plattformenc) sie übt ihre Tätigkeiten zur Übermittlung von Meldungen sorgfältig, genau und objektiv aus

In einer Pressemitteilung führte die Bundesnetzagentur aus: „Die Meldestelle REspect! konnte dabei ihre besondere Expertise, ihre Unabhängigkeit von Online-Plattformen sowie die präzise und objektive Weitergabe von Meldungen an die Online-Plattformen nachweisen.“ Trusted Flagger, so die Behörde, verfügten „über besondere Expertise und Erfahrung bei der Identifizierung und Meldung rechtswidriger Inhalte.“

Robert Habeck im Gespräch mit seinem Vertrauten Klaus Müller (Grüne), dem Präsidenten der Bundesnetzagentur.

Um nachzuweisen, dass die Meldestelle geeignet ist, müsste sie demnach also eine Bilanz vorweisen können, die belegt, dass ihre gemeldeten Inhalte tatsächlich zu einem großen Anteil gegen Gesetze verstoßen. Eine solche Verurteilungsquote scheint jedoch nicht vorzuliegen. Gefragt nach den jährlichen Verurteilungen von Personen, deren Aussagen über „REspect“ gemeldet wurden, schreibt die Bundesnetzagentur:

„Genaue Informationen dazu kann die Meldestelle REspect! geben.“

Doch auch die Meldestelle liefert keine Zahlen zu Verurteilungen. Ihr Träger, die Jugendstiftung Baden-Württemberg, verweist auf Anfrage lediglich auf die Website von „REspect“, auf der „aktuelle Meldezahlen“ einsehbar seien. Tatsächlich werden dort die „Erfolge seit 2017“ beworben: 72.828 eingegangene Meldungen, 20.532 erfolgte Anzeigen. Ein Erfolg ist dies jedoch mitnichten: Denn eine Meldung oder Anzeige allein belegt keineswegs, dass ein Inhalt rechtswidrig war. Nur eine Verurteilung kann einen Straftatbestand belegen.

Auch das Bundeskriminalamt kann keine Auskunft darüber geben, in wie vielen Fällen eine Meldung zu einer Verurteilung führt. Es erklärt gegenüber NIUS: „Nach Übermittlung eines Sachverhalts an die örtlich zuständige Strafverfolgungsbehörde in den Bundesländern erhält das Bundeskriminalamt keine Informationen über den Fortgang der Ermittlungen und somit auch keine Erkenntnisse zu etwaigen Gerichtsverfahren und deren Ausgang.“

Es scheint also, dass „REspect“ von der Regierung als vertrauenswürdig zugelassen wurde, ohne dass sich diese Vertrauenswürdigkeit mit Zahlen belegen ließe, die über Verurteilungen Auskunft geben. Für die Zulassung der weiteren elf Kandidaten lässt dies nichts Gutes erahnen.

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