30 Festnahmen: Ausschreitungen bei propalästinensischer Demo in Berlin

vor 4 Monaten

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Bildquelle: Apollo News

Bei einer propalästinensischen Demonstration in Berlin-Kreuzberg kam es am Abend am Südstern zu heftigen Auseinandersetzungen zwischen den Demonstranten und der Polizei. Einige Teilnehmer warfen mit Getränkedosen, Flaschen und weiteren Gegenständen auf die Einsatzkräfte. Auch soll man diese mit roter Farbe bespritzt haben. Nach Polizeiangaben wurde auch ein Stein geworfen. Ein Beamter erlitt Verletzungen. Zudem soll der YouTuber „Weichreite“ von Demonstranten attackiert worden sein. Rund 30 Personen wurden vorläufig festgenommen.

In teils lauten und aggressiven Sprechchören riefen Redner und Demonstrierende Parolen wie „Kindermörder Israel, Frauenmörder Israel, Babymörder Israel“, „Yallah, yallah Intifada“ sowie „From the River to the Sea“. Auch die Beamten vor Ort attackierte man mit Sprechchören wie „Deutsche Polizisten – Mörder und Faschisten”. Zudem wurde Deutschland wegen Waffenlieferungen nach Israel beschimpft.

Bei der Demonstration anlässlich des palästinensischen Nakba-Gedenktags versuchten Polizisten mit Schutzhelmen, die Versammlungsteilnehmer zurückzudrängen. Die Polizei brachte zudem einen Wasserwerfer in Stellung, setzte ihn jedoch nicht ein. Rund tausend Menschen sind am Nachmittag dem Protestaufruf gefolgt. Viele von ihnen trugen Palästinenser-Tücher, palästinensische Fahnen und weitere einschlägige Symbole. Rund um die geplante Route der Demonstration gab es zunächst juristische Auseinandersetzungen.

Ursprünglich sollte der Protestzug vom Südstern nach Neukölln führen, doch die Polizei untersagte dies mit Verweis auf ein erhöhtes Konfliktpotenzial bei einem längeren Marsch durch Neukölln. In der ersten Instanz setzte sich das Verwaltungsgericht auf Seiten der Veranstalter durch und erlaubte den Demonstrationszug, da es das polizeiliche Verbot als unverhältnismäßig bewertete und die Versammlungsfreiheit auch die Form der Durchführung schütze. Nach einer Beschwerde der Polizei entschied jedoch das Oberverwaltungsgericht, dass aus Gründen der öffentlichen Sicherheit lediglich eine stationäre Kundgebung am Südstern zulässig sei.

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