
Bundesregierung räumt Milliardenkosten durch Maskenbeschaffung ein. Die Kosten gehen auf die Maskenaffäre um den damaligen Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) zurück. Die neuen Zahlen gehen aus einer Anfrage der AfD hervor, die NIUS exklusiv vorliegt.
Wie aus der Antwort der Bundesregierung auf die Anfrage von Bundestagsmitglied Martin Sichert (AfD) hervorgeht, sind allein bis April 2025 rund 526 Millionen Euro an sogenannten Annexkosten – also für Lagerung, Logistik, Verwaltung und Gerichtsverfahren – angefallen. Für das Jahr 2026 seien weitere 525 Millionen Euro eingeplant. Der Bundesrechnungshof (BRH) hatte bereits 2024 in einem Bericht erhebliche Mängel festgestellt: Es habe an Mengensteuerung gefehlt, die Beschaffung sei ohne Wettbewerb erfolgt, und ein Großteil der beschafften Masken sei „ohne Nutzen für die Pandemiebekämpfung und damit ohne gesundheitspolitischen Wert“ gewesen.
Zudem habe das Gesundheitsministerium in der Amtszeit von Jens Spahn in Eigenregie Preise festgelegt, die über den Empfehlungen seiner Fachabteilungen lagen. Die Folge: Ein Schaden in Milliardenhöhe – durch Überbestellungen, Schadensersatzforderungen und Lagerkosten.
Martin Sichert (AfD) sagte gegenüber NIUS:
„Die Antwort der Bundesregierung zeigt das ganze Ausmaß des Masken-Irrsinns und der Corona-Politik auf. Bislang wurden weit über 500 Millionen Euro für Lager- und Logistikkosten ausgegeben und selbst für das Jahr 2026 werden weitere 525 Millionen Euro eingeplant – insgesamt also über eine Milliarde Euro für die völlig realitätsferne Überbeschaffung von Masken. Es kann nicht sein, dass die Steuerzahler für die Taten von Ex-Gesundheitsminister Spahn (Beschaffung) und Lauterbach (Lagerung) in Haftung genommen werden, während die Verantwortlichen dafür nicht belangt werden. Leider ist zu befürchten, dass die jetzige Koalition aus CDU/CSU und SPD ihre Parteifreunde von damals ungeschoren davonkommen lassen möchte und weiterhin eine Aufarbeitung boykottiert.“
Martin Sichert ist gesundheitspolitischer Sprecher der AfD.
Die Bundesregierung rechtfertigt das Vorgehen mit der damaligen weltweiten Mangellage und verweist auf politische Beschlüsse sowie Leitlinien der EU-Kommission. Dennoch gibt sie zu, dass die Dokumentation in vielen Fällen lückenhaft war. Der BRH hatte kritisiert, dass Akten zu Maskenbeschaffungen nachträglich als Verschlusssache eingestuft und teilweise sogar rückdatiert wurden. Die Bundesregierung weist diesen Vorwurf zurück, räumt aber Nachbesserungen bei der Aktenführung ein.
Auch das juristische Nachspiel ist umfangreich: Zwei Urteile des Oberlandesgerichts Köln haben das BMG bereits zu Schadensersatz verpflichtet. Rund 100 weitere Klagen sind noch anhängig – mit potenziellen Forderungen in Milliardenhöhe. Dennoch liegen der Bundesregierung derzeit keine Schätzungen zu den Gesamtkosten der anhängigen Verfahren vor. Eine mögliche strafrechtliche oder disziplinarische Aufarbeitung gegen die verantwortlichen Akteure wird in der Antwort nicht thematisiert.
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