244.000 Euro Steuergeld: Bildungsstätte Anne Frank räumt Wahlkampf gegen die AfD ein

vor 13 Tagen

Blog Image
Bildquelle: NiUS

Kurz vor der Bundestagswahl 2025 klärte die Bildungsstätte Anne Frank (BSA) auf, wie man mit der Erststimme taktisch gegen die AfD stimmen könne. Daraufhin kam Kritik auf, dass sich eine NGO in die Wahlen einmische – die Bildungsstätte verteidigte ihr Vorgehen. Dabei erhalten Projekte der Bildungsstätte beachtliche Summen an Steuergeld.

In einem Instagram-Beitrag der Bildungsstätte vom 11. Februar hieß es vor der Wahl: „Wenn man mit der Zweitstimme eine Partei wählt, die im Wahlkreis keine Chance auf ein Direktmandat hat, gleichzeitig die AfD aber hohe Chancen auf ein Direktmandat hat, könnte es sinnvoll sein, die Erststimme an einen Kandidaten zu geben, der Chancen gegen die AfD hätte – auch gegen die eigene Präferenz.“

Die AfD-Hessen fordert daraufhin die Aberkennung der Gemeinnützigkeit der Bildungsstätte. „In den sozialen Netzwerken äußert sich die Bildungsstätte Anne Frank (...) einseitig-politisch“, kritisiert die AfD in einer Kleinen Anfrage, die NIUS vorliegt. „Am 11. Februar teilte die Bildungsstätte Anne Frank dann mit Bezug auf die Bundestagswahl 2025 gezielte und taktische Wahlstrategien, ‚um den Rechtsruck zu verhindern‘“, heißt es in der Anfrage weiter.

Direktorin Deborah Schnabel reagierte auf den AfD-Vorstoß und positioniert sich hinter der Wahltaktikempfehlung: „Es ging uns darum, uns vor der Bundestagswahl klar zu positionieren und deutlich zu machen, dass die AfD keine Alternative sein kann.“ Und weiter: „Wir arbeiten im Bereich der außerschulischen politischen Bildung, in dem die Vermittlung demokratischer Werte zentral ist.“ Die Bildungsstätte stehe für Meinungsvielfalt, „jedoch nicht für die Akzeptanz von menschenfeindlichen Ideologien“. Schnabel sehe darin keinen Bruch des Neutralitätsgebots, sondern eine demokratische Selbstverständlichkeit.

Auch die Hessische Landesregierung sieht kein Problem im Vorgehen der Bildungsstätte. Sie erklärt in der Antwort auf die AfD-Anfrage, dass nur einzelne Projekte der Bildungsstätte finanziert werden. Eine institutionelle Förderung der Bildungsstätte Anne Frank finde nicht statt. Weiter heißt es: „Bei der projektbezogenen Zusammenarbeit mit der Bildungsstätte Anne Frank werden zudem die Grundsätze des Beutelsbacher Konsens – gekennzeichnet durch Überwältigungsverbot, Kontroversitätsgebot und Subjektorientierung – sowie der gesetzliche Rahmen nach § 86 Absatz 3 des Hessischen Schulgesetzes eingehalten.“

Nach Artikel 5 des Grundgesetzes stehe es der Bildungsstätte frei, sich zu Themen ihrer Wahl zu äußern. „Dies kommentiert die Landesregierung grundsätzlich nicht.“

BSA-Direktorin Deborah Schnabel

Den Beutelsbacher Konsens – der die Neutralität von Bildungseinrichtungen vorsieht – interpretiert die BSA auf wundersame Art und Weise. NIUS berichtete dazu ausführlich. Die BSA erklärt in einem anderen Instagrampost: Politische Bildung dürfe nicht neutral sein.

Wörtlich heißt es: „Wenn Lehrkräfte sich mit dem Verweis auf Neutralität wertneutral verhalten, verstoßen sie gegen das Diskriminierungsverbot.“ Damit wird ein grundlegendes Prinzip politischer Bildung auf den Kopf gestellt: Eigentlich soll Schule gerade nicht zur politischen Beeinflussung genutzt werden – dieses sogenannte „Überwältigungsverbot“ ist eine der Kernideen des Beutelsbacher Konsenses. Doch in der Logik der Bildungsstätte wird nicht die Indoktrination problematisiert, sondern das Unterlassen politischer Positionierung. Wer sich neutral verhält, wird zum Problem erklärt.

Allein im Jahr 2024 erhielt die BSA projektbezogene Förderungen von mehr als 244.000 Euro, wie aus der Antwort des hessischen Ministers für Kultus, Bildung und Chancen auf die Kleine Anfrage der AfD hervorgeht.

Mehr NIUS: Steuerlich finanzierte Bildungsstätte: Wie der Name von Anne Frank missbraucht wird, um Islamismus schönzureden

Publisher Logo

Dieser Artikel ist von NiUS

Klicke den folgenden Button, um den Artikel auf der Website von NiUS zu lesen.

Weitere Artikel