
Rainer Fuellmich, Anwalt sowie Spitzenkandidat für die Partei „die Basis“ bei der Bundestagswahl 2021, wurde vom Landgericht Göttingen zu einer Haftstrafe von drei Jahren und neun Monaten verurteilt. Das Landgericht sah den Vorwurf der Untreue in zwei Fällen als erwiesen an. Das Gesetz sieht vor, dass bei Veruntreuung kann auch eine Bewährungs- oder Geldstrafe verhängt werden kann.
Dem Urteil zufolge soll Fuellmich als Gesellschafter der „Stiftung Corona-Ausschuss“ insgesamt 700.000 Euro für private Zwecke abgezweigt haben. Nach Überzeugung des Landgerichts Göttingen überwies er 200.000 Euro auf das Konto seiner Ehefrau und weitere 500.000 Euro auf sein eigenes Konto. Verwendet hätte er die Gelder mitunter für Haus- und Gartenarbeiten.
Fuellmich selbst streitet die Vorwürfe ab. Seine Anwältin erklärte in einem Interview, Fuellmich habe „definitiv von Anfang an die Absicht“ gehabt, „das Geld in Sicherheit zu bringen und das Geld zurückzuzahlen“ beziehungsweise dem Stiftungszweck zuzuführen. Rechtskräftig ist das Urteil jedoch nicht. Es wird erwartet, dass Fuellmich dagegen in Revision gehen wird. Er wurde 2020 als Mitgründer des sogenannten „Corona-Ausschusses“ bekannt, einer Plattform, die sich während der Corona-Pandemie skeptisch bezüglich der Maßnahmen und der Impfung positionierte.