
Es ist eine Geschichte, die mal wieder das staatliche Versagen bei der Migrations- und Asylpolitik demonstriert. Khalil El Zein, ehemaliger Tatverdächtiger im spektakulären KaDeWe-Raub, der zudem als Betrüger verurteilt und im Frühjahr in den Libanon abgeschoben worden war, ist wieder nach Deutschland eingereist – und fordert Schutz. Wie BILD exklusiv berichtet, soll El Zein sich im Ankunftszentrum für Flüchtlinge in Berlin-Tegel gemeldet und einen Asylantrag gestellt haben.
Wie der 35-jährige Libanese erneut nach Deutschland gelangen konnte, ist unklar. Fest steht jedoch, dass er seinen Asylantrag beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) stellte und direkt nach der Anhörung festgenommen wurde. Der Grund: eine „ergänzende Vorbereitungshaft“, wie es in Behördendeutsch heißt. Wenig später wurde der Mann wieder entlassen, da laut Gericht die Haft „zur Vorbereitung der Abschiebungsandrohung nicht (mehr) erforderlich“ sei, so BILD.
Das Ankunftszentrum für Flüchtlinge in Berlin-Tegel.
Khalil El Zein, auch bekannt unter der Schreibweise Al Zein, gehört zu einer der berüchtigtsten arabischen Großfamilien in Deutschland. Mehrere Clan-Mitglieder der El Zeins stehen seit Jahrzehnten wegen schwerer Straftaten unter Beobachtung der Polizei und Justiz. Der wieder eingereiste Khalil war bis 2016 einer von fünf Tatverdächtigen im Fall des KaDeWe-Raubs, bei dem Maskierte Schmuck im Wert von über 800.000 Euro entwendeten. Obwohl ein Komplize ihn belastete, wurde Khalil freigesprochen, noch bevor der Kronzeuge aussagen konnte.
Im Jahr 2019 wurde er wegen Betrugs an einer Seniorin verhaftet, nachdem er sich mit Mittätern als Kriminalbeamter ausgegeben und Bargeld sowie Schmuck im Wert von mehreren Zehntausend Euro erbeutet haben soll. Wegen dieser und weiterer Straftaten wurde Khalil El Zein zu einer Haftstrafe verurteilt und schließlich in den Libanon abgeschoben.
Die erneute Ankunft des bekannten Clan-Mitglieds sorgte für Aufregung bei den Behörden. Die Berliner Senatsinnenverwaltung erklärte: „Eine vorherige Abschiebung steht der Möglichkeit, Asyl zu beantragen, grundsätzlich nicht entgegen.“ Jeder Fall werde individuell geprüft, hieß es aus Behördenkreisen. Zugleich betonte eine Sprecherin jedoch, dass „strafrechtliche Belastungen zu einem Ausschluss des Flüchtlingsschutzes führen“ könnten.
Die Frage, ob El Zein erneut abgeschoben werden könnte, bleibt unterdessen offen. Eine Sprecherin der Innenverwaltung sagte dazu: „Es liegen aktuell keine Hinweise vor, dass Abschiebungen in den Libanon aufgrund der dortigen Situation nicht möglich sind.“
Mal sehen, wo Khalil El Zein in sieben Monaten sein wird.
Auch bei NIUS: Asylbewerber, Hamas-Unterstützer, Clanfamilie: Polizei ermittelt nach Chialo-Angriff gegen Familie B.