900 Euro: Mann erhält Strafbefehl, weil er CSD als „Treffen der Groomer“ bezeichnete

vor 5 Tagen

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Bildquelle: Apollo News

Ein Mann aus dem niedersächsischen Detern, der den letztjährigen Christopher-Street-Day (CSD) in Leipzig mit den Worten „Ah nice, das Treffen der Groomer“ kommentierte, muss nun über 900 Euro Strafe an die Staatsanwaltschaft Göttingen zahlen. In dem dem Post beigefügten Video waren offenbar auch Kinder zu sehen, die beim CSD mitgelaufen sind. Zuerst berichtete AgroNerd auf X über den Fall. Apollo News liegt der Strafbefehl, ausgestellt vom niedersächsischen Amtsgericht Leer, vor.

Der CSD fand am 16.08.2024 statt. Konkret beschuldigt die Staatsanwaltschaft den Mann, mit seiner Aussage „den öffentlichen Frieden gestört“ und „die Menschenwürde von Teilen der Bevölkerung dadurch angegriffen zu haben“. Dies habe er in einer böswilligen und verächtlichen Verleumdung getan.

„Grooming“ bezeichnet den Prozess, bei dem eine Person – meist ein Erwachsener – gezielt das Vertrauen eines Kindes oder Jugendlichen aufbaut, um dieses später sexuell auszunutzen. Dabei werden oft zunächst Zuneigung, Aufmerksamkeit oder Geschenke eingesetzt, um eine enge Bindung zu schaffen. Groomer, also die Täterinnen oder Täter, agieren häufig sehr manipulativ und nutzen Schwachstellen wie Einsamkeit, Unsicherheit oder familiäre Probleme aus.

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In vielen Fällen findet Grooming online statt, etwa über soziale Netzwerke, Spieleplattformen oder Chats, wo Kinder leichter erreichbar sind. Schritt für Schritt versuchen Groomer, die Hemmschwellen zu senken, indem sie intime Themen ansprechen, Geheimnisse einfordern oder erste sexuelle Inhalte teilen. Ziel ist es, die Betroffenen gefügig zu machen und sie schließlich zu einem Treffen oder zu sexuellen Handlungen zu bewegen.

Die Staatsanwaltschaft erklärte: „Durch Ihre Kommentierung unterstellten Sie den Teilnehmern des Christopher Street Days, Minderjährige sexuell zu missbrauchen.“ Die Staatsanwaltschaft verlangt daher für das Vergehen eine Geldstrafe von 30 Euro à 30 Tagessätze. Insgesamt beläuft sich die Strafe damit auf 900 Euro. Sollte der Mann die Geldstrafe nicht zahlen, würde ihm eine Freiheitsstrafe von 15 Tagen auferlegt werden. Zudem habe er die „Kosten des Verfahrens und Ihre notwendigen Auslagen zu tragen“.

Apollo News fragte bei der zuständigen Staatsanwaltschaft in Göttingen nach einer Begründung für die Strafbarkeit der Aussage. Ebenso fragten wir nach, ob die Staatsanwaltschaft die Aussage unter der Berücksichtigung des Umstandes, dass Kinder in der Nähe von leicht bekleideten Personen auf dem CSD gewesen sein könnten, in ein anderes Licht rückt. Derzeit ist eine Antwort noch nicht erfolgt.

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