Abschiebeflüge in die Türkei: Hessens Innenminister erhebt schwere Vorwürfe gegen Faeser

vor 2 Monaten

Blog Image
Bildquelle: Apollo News

Hessens Innenminister Roman Poseck (CDU) warf Bundesinnenministerin Nancy Faeser vor, „unechte“ Rückführungsflüge zu organisieren. Mitte Februar gab es drei Abschiebeflüge in die Türkei, auch aus Hessen wurden Menschen abgeschoben. Doch anstatt der von Hessen angemeldeten Straftäter wurden ausreisepflichtige Frauen und Kinder abgeschoben. Daraufhin erhob Poseck die Vorwürfe gegenüber Faeser, die jedoch nur schwer haltbar scheinen.

Wie eine Anfrage von Apollo News ergab, lag es nicht an Nancy Faeser, sondern an der Türkei, dass die türkischen Straftäter nicht abgeschoben werden konnten. Die Türkei weigerte sich, die Straftäter aufzunehmen. Ein Sprecher des hessischen Innenministeriums sagte gegenüber Apollo News: „Im November hatten die Länder dem Bund auf eine Anfrage hin die türkischen Staatsangehörigen gemeldet, die rechtlich und tatsächlich ausreisefähig sind, teilweise auch Personen in Haft.“

Weiter teilte der Sprecher mit, dass das hessische Innenministerium Anfang Januar vom Bund eine Nachricht erhielt, „dass die Türkei von etwa 250 Personen, die das Land Hessen übermittelt hatte, 98 als priorisiert rückführbar eingestuft habe“. Und weiter: „Insbesondere Straftäter und Gefährder waren nach der Priorisierung nicht mehr auf der Liste.“ Das heißt, dass die Türkei keine Straftäter zurücknehmen wollte.

Das Bundesinnenministerium stellte dann Plätze bereit, die auf drei unbegleiteten Linienflügen gebucht werden konnten. Für die Buchung dieser Plätze galten strenge Vorgaben. „Die Plätze waren ausschließlich Personen vorbehalten, die zur Rückkehr bereit waren, von denen keinerlei Gefahr ausging oder Widerstand zu erwarten war“, teilte das hessische Innenministerium Apollo News mit. Von den 98 Personen, die die Türkei zurückzunehmen bereit war, erfüllte nur eine Person die Bedingung, wie der Redaktion weiter mitgeteilt wurde.

Andere der gemeldeten Personen hatten Deutschland zum Zeitpunkt der Abschiebeflüge bereits freiwillig verlassen. Ein Handgeld wurde in Hessen an die Abgeschobenen nicht ausgezahlt. Wie die FAZ berichtete, haben die Bundesländer die Bundesregierung laut dem hessischen Innenministerium um „Unterstützung bei der Rückführung von schweren Straftätern und Gefährdern“ gebeten.

Hessens Innenminister kritisierte in einem Brief an Nancy Faeser, dass die Abschiebeflüge Hessen kaum genutzt hätten. Es seien „reguläre Linienflüge für unproblematische Fälle“ gewesen. „Für solche Rückführungen in die Türkei brauchen wir keine Unterstützung vom Bund. Das bekommt Hessen selbst hin“, so Poseck. Der Brief liegt der dpa vor. Zuerst hatte Bild am 17. Februar über die Abschiebeflüge berichtet (Apollo News berichtete).

Bei Bild hieß es am 17. Februar, dass Hessen 250 türkische Straftäter zur Abschiebung angemeldet hätte: „Hessen, so schreibt der Innenminister, hatte im November 250 straffällig gewordene, abgelehnte Asylbewerber gemeldet“. Wie jedoch die Antwort des hessischen Innenministeriums gegenüber Apollo News nahelegt, war nur ein Teil der angemeldeten Ausreisepflichtigen Straftäter.

Apollo News hatte zuerst beim Bundesinnenministerium angefragt, warum ausreisepflichtige Frauen und Kinder anstatt der von Hessen gemeldeten Straftäter abgeschoben worden waren. Das Bundesinnenministerium antwortete der Redaktion: „Zuständig für den Vollzug des Aufenthaltsrechts und damit auch für Abschiebungen sind die Länder.“ Die Bundesregierung unterstütze zum Beispiel durch die Bundespolizei.

Weiter teilte das BMI mit: „Die Auswahl der Personen, die für eine Abschiebemaßnahme infrage kommen, treffen die zuständigen Länder.“ Für konkrete Fragen „zu den rückgeführten Personen“ sollte die Redaktion sich „bitte an die Länder richten – hier konkret das Land Hessen“ (mehr dazu hier).Apollo News fragte noch einmal beim hessischen Innenministerium an und wollte wissen, warum der Innenminister Poseck Frau Faeser „unechte“ Rückführungsflüge vorwerfe, wenn es die Türkei war, die keine Straftäter zurücknehmen wollte.

Daraufhin teilte das hessische Innenministerium mit, dass die Bundesregierung den Ländern mitgeteilt habe, dass auf drei unbegleiteten Rückflügen Plätze gebucht werden konnten. Weiter hieß es aus dem hessischen Innenministerium: „Die drei Linienflüge hatten für das Land Hessen kaum Nutzen. Sie sahen weder eine ärztliche noch eine Sicherheitsbegleitung vor. Es handelte sich um reguläre Linienflüge für unproblematische Personen.“ Solche Rückführungen könne Hessen alleine durchführen.

Dazu brauche es keine Unterstützung vom Bund. „Vielmehr brauchen die Länder Unterstützung vom Bund, wenn es [um die] Abschiebungen von Straftätern und Gefährdern geht. Der Bund muss Abkommen mit Herkunftsstaaten, insbesondere mit Afghanistan und Syrien, schließen, dazu sind die Länder nicht in der Lage“, hieß es in der Antwort des hessischen Innenministeriums.

Publisher Logo

Dieser Artikel ist von Apollo News

Klicke den folgenden Button, um den Artikel auf der Website von Apollo News zu lesen.

Weitere Artikel