Unsere lasche Abschiebepraxis fördert schwere Straftaten

vor 3 Monaten

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Bildquelle: Tichys Einblick

Ob ein Leihwagen, der in eine ahnungslose Menschenmenge rast, oder ein Küchenmesser, das zur Mordwaffe wird: Gewaltattacken gehören seit Merkels Grenzöffnung zum deutschen Alltag, ebenso wie die alltäglichen Tatwaffen. Die Orte wirken ohnehin austauschbar: Mannheim, Solingen, Magdeburg, Aschaffenburg. Eine unsägliche Routine stellt sich ein. Doch statt der üblichen Beileidsformeln aus der Politik muss die Einreise von offensichtlich gestörten „Asylbewerbern“ sofort gestoppt und müssen Gewalttäter sowie Gefährder endlich frühzeitig abgeschoben werden. Der Schutz der Bevölkerung hat Vorrang zu haben.

Der 28-jährige Afghane Enamullah O. hatte nach seiner Einreise nach Deutschland Asyl beantragt. Danach wurde er drei Mal wegen Gewalttaten auffällig und kam jeweils in psychiatrische Behandlung. Nachdem er zwei Jahre später erklärte, dass er freiwillig in sein Heimatland zurückkehren wollte, wurde sein Verfahren vor eineinhalb Monaten eingestellt. Doch er blieb und seine tatsächliche Rückkehrwilligkeit ist fraglich. Längst ist bekannt, dass in Deutschland die Verfolgung schwerer Straftaten vor der Abschiebung rangiert. Und die Gerichtsprozesse können sich hinziehen.

Abgelehnte Asylbewerber haben bessere Aussichten, in Deutschland zu bleiben, wenn sie Straftaten begehen, als jene, die nicht auffällig sind, sich an die Gesetze halten und an ihrer festen Meldeadresse aufzufinden sind. Und ein Aufenthalt in deutschen Gefängnissen dürfte für Gewalttäter die weitaus angenehmere Perspektive sein als die Rückkehr in ein Land, das die Scharia praktiziert. Die politische Zerrissenheit Deutschlands beim Abschiebethema begünstigt jedoch weitere Gewalttaten.

Kaum ein Anschlag vergeht, in dem nicht im Nachhinein zwischen den Wahlkampfparteien eine leidige Diskussion geführt wird, ob vielleicht die Durchsetzung der Sicherheitsmaßnahmen durch einen Verantwortlichen zu lasch gehandhabt wurde, ob die Klingenlänge bei mitgeführten Taschenmessern entscheidend ist oder ob der Täter tatsächlich für seine Tat zurechnungsfähig war. Letztlich zeigen diese Themen nur eine völlige Hilflosigkeit auf. Wie ein Ablenkungsmechanismus konzentrieren sie sich zu sehr auf das Detail, auf die einzelne Tätermotivation. Die eigentlichen Muster der Abläufe werden außer Acht gelassen. Lediglich Christian Lindner (FDP) erklärte, es gehe um Herkunft, Auffälligkeit und Ausreisepflicht.

Zugleich sind die spätestens seit 2015 chronisch überlasteten deutschen Behörden jedoch auch ungenügend untereinander vernetzt. Wie beim Täter von Magdeburg sichtbar wurde, war dieser zuvor in sechs verschiedenen Bundesländern negativ aufgefallen, ohne dass sich das auf seine Aufenthaltsgenehmigung auswirkte. Hinzu kommt, dass die Muster für die Gefährder-Einstufungen nicht immer greifen: Es geht nicht vordringlich um rechten, linken oder religiösen Extremismus. Die Schubladen passen nicht unbedingt zu den aktuellen Täterprofilen. Es gibt unter ihnen auch Islam-Kritiker oder psychisch Erkrankte, die nicht weiter registriert werden.

Es geht darum zu erkennen, wann sich eine Person so weit radikalisiert, dass sie zu einer Gewalttat erheblichen Ausmaßes fähig ist. Dazu kann eine islamistische Filterblase einen Beitrag leisten, aber sie muss es nicht. Die Warnsignale der Vorstufen zu einer Tat sind erkennbar, aber sie werden in den seltensten Fällen an einer Stelle zusammengetragen, die dann auch eingreift. Die jeweiligen Kommunen können dies personell schon lange nicht mehr leisten. Zumal dies bei der mangelnden Abschiebepraxis auch letztlich folgenlos bliebe. So bleibt wieder einmal nur die Fassungslosigkeit über den sinnlosen Tod eines zweijährigen Kindes und des 41-jährigen selbstlosen Retters.

Grundsätzlich ist die Auffassung weit verbreitet, dass es ausreicht, Geflüchteten eine Unterkunft und die Versorgung zu garantieren. Wenn sie aus direkten Kriegsgebieten stammen, ist jedoch die Wahrscheinlichkeit einer vorangegangenen Traumatisierung besonders hoch. Zwar gibt es keine fundierten Studien dazu, aber nach Schätzungen der Bundesweiten Arbeitsgemeinschaft der Psychosozialen Zentren für Flüchtlinge und Folteropfer e.V. (BAfF) ist annähernd jeder dritte Geflüchtete davon betroffen.

Die Angstzustände, Depressionen und Panikattacken von rund 30 Prozent der Geflüchteten werden nicht unbedingt erkannt, auch fehlen die Kapazitäten, die große Anzahl Betroffener ausreichend zu behandeln. Durch das fehlende soziale bzw. familiäre Umfeld, das ausgleichend oder korrigierend eingreifen könnte, sind gerade einzelne junge Männer besonders anfällig, sich zu radikalisieren oder gewalttätig zu werden. Wenn diese Zahlen stimmen, dann hat Deutschland rund 1 Million potentieller Gewalttäter ins Land gelassen.

Die Frage stellt sich doch ernsthaft: Ist Deutschland die psychiatrische Klinik der Welt? Ist es das Irrenhaus, dessen Insassen gelegentlich einen Wärter erstechen dürfen ohne gravierende Folgen, da man dieses von ihnen ohnehin bereits erwartet? Wenn diese Zahlen stimmen, dann bedeutet das, dass 1 Million Menschen in dieses Land gelassen wurde, die jederzeit zum Messer greifen können. Ist das das Ziel der Zuwanderungsfreunde, die sich wie Katrin Göring-Eckardt darüber freuen, dass sich das Land geändert hat?

Man kann erste Konflikte mit den Gesetzen auch lediglich als Symptome einer Erkrankung einschätzen. Doch wenn erste Straftaten weitestgehend folgenlos bleiben, fehlt auch der Anreiz, sich weiterhin an die geltende Gesetzgebung zu halten. Psychisch kranke Gewalttäter unter den Geflüchteten stellen mit einer ungehemmten Radikalisierung eine besondere Gefahr dar. Hier fehlen weitestgehend die Mechanismen, um einen Anschlag wie den von Aschaffenburg rechtzeitig auf den Radar zu bekommen.

Im August 2024 wurden lediglich 28 verurteilte Straftäter nach Afghanistan abgeschoben. Erstmals in das Land, das seit 2021 unter einer Taliban-Regierung steht. Es gibt einige, die dies pauschal als „unverantwortlich“ ablehnen, obwohl die Vergewaltiger unter den Straftätern in ihrer Heimat sogar sofort auf freien Fuß kamen. Und es gibt verurteilte Straftäter, die sich derzeit in Baden-Württemberg im Hungerstreik gegen ihre Abschiebung befinden. Gleichzeitig werden pro Monat 3.000 Afghanen mit den für sie kostenlosen Baerbock-Airlines eingeflogen; ausgehend von einer 30-Prozent-Quote also weiter 1.000 Männer, die wegen ihrer geistigen Verfassung als potentielle Gewalttäter wahrgenommen werden müssen.

Nichts führt daran vorbei, dass zum Schutz der öffentlichen Sicherheit in Deutschland dringend weitere und härtere Maßnahmen erforderlich sind. Es geht um Grenzkontrollen und Zurückweisungen an den Grenzen. Es geht um die Einrichtung von beschleunigten Asylverfahren, die sinnvollerweise außerhalb von Deutschland stattfinden sollten. Und es geht vordringlich darum, dass auffällige Straftäter verstärkt abgeschoben werden müssen.

Es gilt, das Recht der einheimischen Bevölkerung auf Unversehrtheit abzuwägen gegen das Asylrecht. Letzteres wird erkennbar zum Recht auf Mord mit anschließender Behandlung in einer Klinik vor folgenloser Freilassung.

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