
Die Abschiebung eines verurteilten Tadschiken, der wegen seiner ehemaligen IS-Mitgliedschaft abgeschoben werden sollte, wurde nun kurzfristig gestoppt. Als der verurteilte Migrant am Montag in Abschiebehaft genommen werden sollte, drohte er, sich mit einem Messer am Hals zu verletzen.
Nach Polizeiangaben begann der 39-jährige Tadschike im Vorraum der Polizeiwache zu randalieren und sich körperlich gegen die Haft zu wehren. Dabei soll er eine Tür mit einem Stuhl beschädigt und sich selbst mit einem Cuttermesser am Bauch verletzt haben. Der Polizei gelang es nach etwa drei Stunden, den Mann festzunehmen.
Doch einen Tag später reichte der Tadschike einen Eilantrag ein, woraufhin das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster entschied, seine Abschiebung auszusetzen. Dem Straftäter drohe in Tadschikistan Folter und Todesstrafe, hieß es in der Begründung.
Laut einer Sprecherin des OVG dürften generell keine Menschen in ein Land abgeschoben werden, in dem das Leben des Betroffenen bedroht sei. Darunter würden auch Straftäter oder mutmaßliche Gefährder fallen.
Zwar ist die Entscheidung des Gerichts nicht abschließend, da noch zwei weitere Verfahren bezüglich der Abschiebung des ehemaligen IS-Mitglieds geprüft werden müssen, allerdings befindet sich der Tadschike nun wieder auf freiem Fuß.
Der Tadschike war Mitglied der Terrororganisation Islamischer Staat. Aufgrund seiner Mitgliedschaft wurde er im Jahr 2017 zu fünf Jahren Haft verurteilt. Nachdem er seine Haft abgesessen hat, sollte der Tadschike abgeschoben werden.