
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat die Hürden für beschleunigte Asylverfahren und damit Abschiebungen erhöht. Laut dem Gericht in Luxemburg können die 27 EU-Mitgliedstaaten nur dann Listen sicherer Herkunftsländer festlegen, wenn sie die Quellen für ihre Einschätzung offenlegen und alle Bevölkerungsgruppen in dem jeweiligen Land, also beispielsweise auch Homosexuelle, sicher sind.
Hintergrund ist, dass sich die 27 EU-Staaten bisher nicht auf eine einheitliche Liste sicherer Herkunftsländer einigen konnten. Stattdessen haben verschiedene EU-Staaten jeweils eigene Listen erstellt, die teilweise erheblich voneinander abweichen.
So umfasst die italienische Liste sicherer Staaten derzeit 19 Länder, die deutsche Liste aber nur zehn Staaten. Eine Liste der EU-Kommission stuft sogar nur sieben Herkunftsstaaten als sicher ein. Diese sind aus EU-Sicht der Beitrittskandidat Kosovo sowie Ägypten, Bangladesch, Indien, Kolumbien, Marokko und Tunesien.