
Das sogenannte „Heizungsgesetz“ von Wirtschaftsminister Robert Habeck soll nun doch noch abgeschafft und durch eine neue Regelung ersetzt werden. Laut einem Bericht von Table.Media haben sich die Verhandler von Union und SPD in der Arbeitsgruppe Verkehr und Infrastruktur, Bauen und Wohnen darauf geeinigt – doch das Entgegenkommen der Sozialdemokraten gibt es nicht umsonst.
Im Gegenzug für dieses Zugeständnis konnte die SPD offenbar eine Forderung ihrer Jugendorganisation durchsetzen. Das Programm „Junges Wohnen“ aus der sozialen Wohnungsbauförderung soll mittelfristig von 500 Millionen auf eine Milliarde Euro aufgestockt werden. Nach den Vorstellungen der Jusos sollen Studenten durch die sogenannte „WG-Prämie“ künftig nicht mehr als 400 Euro monatlich für ein Zimmer zahlen müssen.
In dem Abschlusspapier heißt es: „Wir werden das Heizungsgesetz abschaffen. Wir werden ein neues Recht schaffen, das einen Paradigmenwechsel weg von einer kurzfristigen Energieeffizienzbetrachtung beim Einzelgebäude hin zu einer langfristigen Betrachtung der Emissionseffizienz vollzieht. Die Heizungsförderung werden wir fortsetzen.“
Geplant ist nun ein neues Gebäudeenergiegesetz, das sich an europäischen Vorgaben orientieren soll. Die endgültige Entscheidung liegt bei der Chefrunde der Sondierer, wobei eine Zustimmung zu dem Kompromiss als sicher gilt.
Das Gebäudeenergiegesetz, umgangssprachlich auch Heizungsgesetz genannt, war das wohl brisanteste Gesetz der gescheiterten Ampelkoalition. Für besondere Aufmerksamkeit sorgte ein Entwurf des Gesetzes, der im Februar 2023 an die Bild-Zeitung durchgesteckt wurde. In einem Artikel berichtete die Zeitung haargenau, wann was verboten wird.
So war laut diesem Entwurf bereits ab 2024 der Einbau von Öl- und Gasheizungen verboten. Alte Gas- und Ölheizungen hätten nach 30 Jahren ein Betriebsverbot bekommen. Der Entwurf war mit immensen Kosten für Hausbesitzer verbunden und sorgte für einen Sturm der Entrüstung. Inwiefern das neue Gesetz wirklich Entlastung schafft, bleibt abzuwarten – denn es ändert sich nichts daran, dass die Klimaneutralität bis 2045 im Grundgesetz verankert werden soll.