Abtreibungslegalisierung: Öffentliche Anhörung im Rechtsausschuss

vor 3 Monaten

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Bildquelle: Tichys Einblick

Der Rechtsausschuss des Bundestags widmet sich am Montag ab 17 Uhr im Rahmen einer öffentlichen Sachverständigenanhörung einem Gesetzentwurf, der unter anderem die Legalisierung von Abtreibung bis zur 12. Schwangerschaftswoche vorsieht.

Laut dem Gesetzentwurf bliebe die Beratungspflicht bestehen, die obligatorische dreitägige Bedenkzeit soll jedoch entfallen. Auch die bisher formal für die Beratung geltende Zielsetzung, sich „von dem Bemühen leiten zu lassen, die Frau zur Fortsetzung der Schwangerschaft zu ermutigen und ihr Perspektiven für ein Leben mit dem Kind zu eröffnen“ (§219 StGB), wäre nicht mehr Teil der Gesetzgebung. Die Kosten einer Abtreibung sollen durch die Krankenkassen übernommen werden.

Die geplante Gesetzesänderung geht von einem Gruppenantrag aus, den Abgeordnete von SPD, Grünen und Linken Mitte November 2024 eingereicht hatten. Daraufhin hatte der Bundestag bereits am 5. Dezember 2024 über die Legalisierung von Abtreibung bis zur 12. Schwangerschaftswoche debattiert, und den Gesetzentwurf in den Rechtsausschuss überwiesen.

Im Rahmen der dreistündigen Anhörung sollen nun elf Sachverständige zu Wort kommen. Neben Juristen verschiedener Disziplinen sind darunter u.a. auch der von der CDU nominierte Gynäkologe Matthias David, Koordinator der Deutschen Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe für die aktuelle Leitlinie zum Schwangerschaftsabbruch, Alice Baier, Vorsitzende des Vereins „Doctors for Choice“, die von der SPD eingeladen wurde, sowie von der AfD nominiert der Geschäftsführer der Beratungsstelle 1000plus-Profemina, Kristijan Aufiero.

In den schriftlichen Stellungnahmen der Experten kommen unterschiedliche Bewertungen der Faktenlage zum Ausdruck: Während Baier den Gesetzentwurf als Grundlage betrachtet, um Abtreibung stärker in der ärztlichen Ausbildung zu verankern, sieht Matthias David dafür keine Veranlassung. Ihm zufolge belegen entsprechende Studien keine medizinische Unterversorgung durch einen etwaigen Mangel an Abtreibungsärzten.

Kristijan Aufiero wiederum kritisiert in seiner Stellungnahme unter anderem den im Gesetz vorgesehenen neuen Straftatbestand der „Nötigung zum Unterlassen eines Schwangerschaftsabbruchs“. Ein solcher könnte laut Aufiero Hilfsangebote kriminalisieren. Er sieht im vorliegenden Gesetzentwurf einen „rechtlichen, moralischen und ethischen Dammbruch mit folgenschweren gesamtgesellschaftlichen Konsequenzen.“

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