Achim Köhler (AfD): Politiker-Beleidigungsparagraf 188 StGB muss kritisch überprüft werden

vor etwa 5 Stunden

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Der baden-württembergische AfD-Bundestagsabgeordnete Achim Köhler, Mitglied im Menschenrechts-Ausschuss des Parlaments, hat eine Evaluierung (kritische Bestandsaufnahme) der Erfahrungen mit dem Politiker-Beleidigungsparagrafen 188 des Strafgesetzbuches (StGB) gefordert. Letzter Auslöser ist das Skandal-Urteil des Amtsgerichts Bamberg gegen DK- Chefredakteur David Bendels im Zusammenhang mit dem satirischen Faeser-Meme „Ich hasse die Meinungsfreiheit“.

Köhler verweist in einer Pressemitteilung auf zahlreiche Rechtsexperten, die davor warnen,  dass der sogenannte „Majestätsbeleidigungs-Paragraf“ eine regelrechte „Anzeige-Industrie“ geschaffen habe. Vor diesem Hintergrund sei es Pflicht sowohl der Bundesregierung als auch des Parlaments, die Wirkung des § 188 StGB „zu evaluieren“.

Amtsgericht Bamberg: Führen keine Statistik!

Köhler erklärte: „Die Wirkung eines Gesetzes lässt sich nur anhand seiner tatsächlichen Umsetzung prüfen. Deshalb wollte ich vom Amtsgericht Bamberg wissen, wie viele Verfahren wegen § 188 StGB seit 30. März 2021 am Amtsgericht verhandelt wurden und inwieweit der Richter Martin Waschner (er verurteilte David Bendels zu sieben Monaten Haft auf Bewährung, die Red.) in der Vergangenheit ähnliche Urteile mit möglicher politischer Dimension gefällt hat und ob sich ein entsprechendes Muster erkennen lässt.“

Laut Köhler wies das Gericht in seiner Antwort darauf hin, „dass Statistiken über Verfahren nach § 188 StGB weder für das Gesamtgericht noch für den einzelnen Richter geführt werden.“ Der AfD-Menschenrechtspolitiker hält es deshalb für umso dringlicher, dass die fatalen Folgen des umstrittenen Paragrafen 188 durch den Deutschen Bundestag ausgewertet werden, dies insbesondere im Hinblick auf die Presse-und Meinungsfreiheit.

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