AfD-Bewerber abschrecken: Innenminister hält verschärfte Beamtenvorschrift unter Verschluss

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Bildquelle: Apollo News

Der Innenminister von Rheinland-Pfalz, Michael Ebling, will AfD-Mitglieder davor abschrecken, sich als Landesbeamte zu bewerben. Zu diesem Zweck verkündete er am Donnerstag, dass sein Ministerium „die Verwaltungsvorschrift zur Verfassungstreue von Beamtinnen und Beamten grundlegend überarbeitet und verschärft“ habe. In der Pressemitteilung wurde der Eindruck erweckt, dass eine Mitgliedschaft in der AfD künftig unvereinbar mit einem Job als Lehrer, Polizist, Staatsanwalt oder Feuerwehrmann sei. Doch das, so der Augsburger Staatsrechtler Franz Josef Lindner zu Apollo News, wäre als generelle Regelung ohne Einzelfallprüfung gar nicht zulässig.

Wir wollten es deshalb genau wissen und die Details der von Ebling mit großem Medienecho angepriesenen Neuregelung erfahren. Doch das ist nicht möglich. Die verschärfte Verwaltungsvorschrift wurde noch gar nicht veröffentlicht. Und die Pressesprecherin des Landesinnenministeriums in Mainz antwortete etwas hilflos: „Vor offizieller Veröffentlichung können wir dieses Dokument leider nicht zur Verfügung stellen.“ Wie lange man auf die offizielle Veröffentlichung noch warten müsse, konnte sie nicht sagen. Denn das liege nicht in der Hand des Ministeriums.

Weshalb ist Innenminister Ebling so vorgeprescht? Warum wartete er mit seiner Pressemitteilung nicht, bis die geänderte Vorschrift veröffentlicht und in Kraft ist? Wollte er womöglich gar nicht, dass die Details seiner gegen AfD-Mitglieder gerichteten Verschärfung sofort überprüft werden können? Auch diese Fragen konnte oder wollte seine Sprecherin nicht beantworten. Sie meinte nur: „Sie sind nicht der Erste, der danach fragt.“

In mehreren Bundesländern sind Maßnahmen gegen AfD-Mitglieder im Staatsdienst geplant oder werden bereits umgesetzt. Anlass dafür ist die rechtlich umstrittene Einstufung der Partei als „gesichert rechtsextremistisch“ durch das Bundesamt für Verfassungsschutz. Da dieser Inlandsgeheimdienst dem Bundesinnenministerium unterstellt ist und damit kein regierungsunabhängiges Urteil fällen kann, reicht dessen Einschätzung laut Verfassungsjuristen wie Franz Josef Lindner nicht aus, um einen pauschalen Ausschluss von Parteimitgliedern aus dem öffentlichen Dienst zu begründen.

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