
Das Bundesamt für Verfassungsschutz hat die Alternative für Deutschland (AfD) als „gesichert rechtsextremistisch“ eingestuft, wie die Behörde bekanntgab. Damit wird die gesamte Partei offiziell als verfassungsfeindlich betrachtet. Über die Entscheidung berichtete der Spiegel zuerst.
Bislang galten lediglich die Landesverbände in Thüringen, Sachsen und Sachsen-Anhalt als rechtsextrem, während die AfD bundesweit nur als „Verdachtsfall“ geführt wurde. Nach Informationen des SPIEGEL hat das Bundesamt für Verfassungsschutz ein über 1100-seitiges Gutachten erstellt, das die verfassungsfeindliche Ausrichtung der von Alice Weidel und Tino Chrupalla geführten Partei belegen soll. Das Dokument wurde dem Bundesinnenministerium in dieser Woche vorgelegt.
Darin heißt es unter anderem, dass die Partei gegen „zentralen Grundprinzipien der Verfassung zu messen: Menschenwürde, Demokratieprinzip und Rechtsstaatsprinzip“ verstoße. Dabei seien neben der Programmatik und den Verlautbarungen der Bundespartei „insbesondere die Äußerungen und sonstigen Verhaltensweisen ihrer Repräsentantinnen und Repräsentanten sowie ihre Verbindungen zu rechtsextremistischen Akteuren und Gruppierungen betrachtet.“
Durch die neue Einstufung wird es für den Verfassungsschutz einfacher, die Partei mit nachrichtendienstlichen Mitteln zu überwachen. Dazu zählen unter anderem die Observation von Versammlungen, das Abhören von Telefonaten und das Anwerben von Informanten. Viele Abgeordnete anderer Parteien sehen die Einstufung als gesichert rechtsextrem als wichtige Grundlage für einen Verbotsantrag.
Der Verfassungsschutz veröffentlichte die Meldung am Freitag.
Laut der Behörde ist „das ethnisch-abstammungsmäßige Volksverständnis“, das in der Partei dominiert, „nicht mit der freiheitlichen demokratischen Grundordnung vereinbar“. Insbesondere Deutsche „mit Migrationsgeschichte aus muslimisch geprägten Ländern“ würden von der AfD nicht als gleichwertige Mitglieder des deutschen Volkes angesehen. Zudem hetze die Partei „fortlaufend“ gegen Geflüchtete und Migranten.
Ursprünglich plante das Bundesamt für Verfassungsschutz bereits Ende 2024 zu entscheiden, ob die AfD als „gesichert“ rechtsextrem gilt. Doch das Scheitern der Ampel-Koalition und die vorgezogene Bundestagswahl im Februar 2025 verzögerten den Prozess. Eine Einstufung vor der Wahl wäre rechtlich riskant gewesen, da die Behörde aus Gründen der parteipolitischen Neutralität zurückhaltend agieren musste.
Die Bundesinnenministerin Nancy Faeser
Die Einstufung als „gesichert“ rechtsextrem erfolgt zu einem überraschenden Zeitpunkt. Die geschäftsführende Bundesregierung ist nur noch wenige Tage im Amt, und im Innenministerium soll Alexander Dobrindt (CSU) am Dienstag die Nachfolge von Nancy Faeser (SPD) antreten. Beobachter erwarteten, dass die Entscheidung erst unter neuer Leitung fallen würde, zumal das BfV seit dem Rücktritt von Thomas Haldenwang im Dezember 2024 von den Vizechefs Sinan Selen und Silke Willems geleitet wird.