AfD-„Geheimbericht“: Jetzt schon eine Farce

vor etwa 3 Stunden

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Bildquelle: Tichys Einblick

Es ist aufgrund der medialen Akzentuierung der Gedenkfeiern zum 8. Mai etwas untergegangen: Das Bundesamt für Verfassungsschutz hat sein 1.100 Seiten dickes, der Öffentlichkeit vorenthaltenes „Gutachten“ über die AfD bzw. die damit verbundene Einstufung der gesamten AfD als „gesichert extremistisch“ auf Eis gelegt. Die Pressemitteilung des Bundesamtes für Verfassungsschutz zur Einstufung wurde – zumindest vorläufig – von der Webseite genommen. Auch auf der Homepage des Bundesinnenministeriums ist dazu nichts mehr zu finden. Dabei hatte die damals Gerade-noch-48-Stunden-Ministerin Faeser (SPD) am 2. Mai ohne jede fachliche Prüfung durch ihr Amt noch groß verkündet, was das Ergebnis des BfV-„Gutachtens“ zur AfD sei.

Was folgte, wirkte – erneut – wie ein abgekartetes Spiel. Faeser hat ja Ende 2023 mindestens mit der Causa des strafversetzten Behördenchefs Arne Schönbohm bzw. informell-implizit im Verein mit ZDF-„Royal“-Mann Böhmermann gezeigt, wie Spielchen über Bande gehen. Die meisten Redaktionen der Alt-Presse ergötzten sich denn auch ab 2. Mai 2025 am „Gutachten“ zur AfD, einige davon hatten trotz angeblicher Geheimhaltung mindestens teilweise Einblick und zitierten daraus. Ein für seine stramme Antifa-Haltung bekannter SWR-Mann Georg Restle stellte ernsthaft die Frage, ob im ÖRR überhaupt noch AfD-Vertreter vor ein Mikrophon geholt werden dürften. NDR-Panorama-Moderatorin Anja Reschke hielt ein Verbot der AfD für quasi unumgänglich. Rote, Grüne, Linke, nicht wenige Unionisten, „woke“ Promis und ebenso „woke“ Politologen antizipierten umgehend ein Verbot der AfD durch „Karlsruhe“.

Wie ging es nach Faeser PR-Nummer vom 2. Mai weiter? Die AfD hat drei Tage nach Faesers öffentlichem Auftritt Klage vor dem Verwaltungsgericht Köln (weil dort das BfV seinen Sitz hat) eingereicht und diese mit einem Eilantrag verbunden. Das Ziel: Die Einstufung als „gesichert rechtsextremistisch“ sei umgehend juristisch zu stoppen. Eine Überraschung war die Klage nicht. 195 Seiten umfasst die AfD-Klageschrift, die beim zuständigen Verwaltungsgericht Köln eingegangen ist. Darin stellt die AfD den Antrag, das Gericht möge es dem Bundesamt für Verfassungsschutz per Urteil untersagen, die AfD als „gesichert rechtsextremistische Bestrebung“ einzuordnen und als solche zu beobachten. An den 195 Seiten mag man ablesen, dass die AfD gewappnet war.

Was es mit einem Stillhalten des Bundesamtes für Verfassungsschutz auf sich hat, ist zunächst nicht außergewöhnlich. Bereits im Juli 2023 hatte die Behörde eine Stillhalte-Zusage abgegeben, als es um die Einstufung der AfD-Jugendorganisation „JA“ als gesichert rechtsextremistisch ging. Im Gerichtsverfahren selbst hatte sich das Bundesamt für Verfassungsschutz schließlich durchsetzen können. Es ist auch hier und aktuell ein verfahrenstaktischer Schachzug. Man will das Risiko vermeiden, von dem Gericht vorläufig verdonnert zu werden. Auf jeden Fall hat man die mögliche Klatsche vermieden, dass das Verwaltungsgericht Köln der AfD im Eilverfahren einstweiligen Rechtschutz gewährt. Wie auch immer: Ganz wohl scheint den Inlandsgeheimdienstlern nicht zu sein. Wären sie ihrer Sache ganz sicher, hätten sie sich jetzt kein Schweigegelübde auferlegen müssen. Oder bekam das Amt einen dezenten Hinweis aus dem Verwaltungsgericht?

Die AfD-Chefs Alice Weidel und Tino Chrupalla freuen sich über den juristischen Schachzug und schreiben in einer Mitteilung: „Das ist ein erster wichtiger Schritt hin zu unserer eigentlichen Entlastung und damit, dem Vorwurf des Rechtsextremismus zu begegnen.“ Sie beteuern, sich mit „allen juristischen Mitteln gegen die Hochstufung durch das Bundesamt für Verfassungsschutz“ wehren zu wollen.

Mehr Publizität kann sich die AfD auch gar nicht wünschen. Auch die braven Demonstrationen, die am 11. Mai mit der Forderung nach einem Verbot der AfD durch die Lande ziehen werden, arbeiten der AfD in die Tasche.

Und auch sonst ist der Umgang der „hohen“ Politik mit dem „Gutachten“ alles anders als professionell, vor allem aber rechtsstaatlich nicht sauber. Warum gab es hier für das Objekt der Begutachtung, die AfD, kein Recht auf rechtliches Gehör? Warum und zu welch durchsichtigem Zweck wurden die 1.110 Seiten „Gutachten“ an gewisse Reaktionen durchgestochen? Wie konnte es sein, dass die Plattform „FragDenStaat“ am 7. Mai 17 Seiten aus dem Gutachten ins Netz stellen konnte?

Was trieb die mittlerweile verflossene Innenministerin Faeser an, das „Gutachten“ ohne Prüfung durch ihr Ministerium an ihrem vorletzten Ministertag in die Öffentlichkeit zu jagen? Warum hat sie sich nicht mit den Innenministern bzw. Verfassungsschutzämtern der Bundesländer abgestimmt? Wie konnte es sein, dass synchron die brandenburgische Innenministerin Katrin Lange (SPD) ihren Chef des Verfassungsschutzes, den in Sachen AfD hart auftretenden Jörg Müller, entließ?

Fragen über Fragen! Nur eine Frage muss nicht mehr gestellt werden, denn die betreffende Ex-Bundesministerin Faeser hat diese Frage selbst mehr als dreieinhalb Jahr regelmäßig beantwortet: Solche Leute dürfen nie mehr in ein solches Amt kommen.

Faesers Nachfolger Alexander Dobrindt indes wäre gut beraten, das „Gutachten“ umgehend in seinem Ministerium fachlich prüfen zu lassen und dann öffentlich zu machen. Dann könnte dieses „Gutachten“ womöglich selbst in sich zusammenfallen. Denn darin wird, soviel ist bereits klar, zumindest der Begriff „Volk“ bzw. “deutsches Volk“ in einer Weise verbogen, dass sein Gebrauch für alle Zukunft strafbar und das gesamte Grundgesetz mit seinem ethnisch-kulturellen Volksbegriff (Artikel 116) verfassungswidrig wären. Absurdität „made in Germany“!

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