„AfD-Gutachten“: Faeser log über Gründe für Geheimhaltung

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Nicht nur wollte das Bundesamt für Verfassungsschutz das „AfD-Gutachten“, das die Hochstufung der Partei als „gesichert rechtsextrem“ geheim halten, die Bundesregierung hat auch noch über die Gründe für diese Geheimhaltung gelogen. Denn: Das Bundesinnenministerium verwies darauf, dass man dem 1108 Seiten starken Gutachten entnehmen könne, wie der Verfassungsschutz arbeite. Ex-Ministerin Faeser verwies auf „Quellen“, die geschützt werden müssten. Deshalb sei das Dokument eine Verschlusssache, wie es im Behördendeutsch heißt.

Wörtlich heißt es in einer Antwort des Innenministeriums (noch unter Ex-Innenministerin Nancy Faeser von der SPD) auf die parlamentarische Frage des AfD-Abgeordneten Bernd Schattner vom 5. Mai:

„Eine Veröffentlichung ist zum aktuellen Zeitpunkt nicht vorgesehen. Es handelt sich um ein behördeninternes Gutachten des BfV, das als Verschlusssache ,VS-NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH‘ eingestuft ist. Das Gutachten ist keine bloße Sachverhaltsdarstellung, sondern beinhaltet Analysen und Bewertungen, die Rückschlüsse auf die Arbeitsweise des BfV zulassen, was einer Veröffentlichung entgegensteht.“

Ex-Bundesinnenministerin Nancy Faeser sagte im ARD-Brennpunkt zur „Hochstufung“ der AfD, dass eine Veröffentlichung des Gutachtens eine „sehr schwierige Entscheidung“ sei und verwies auf den Schutz von Quellen. Wörtlich sagte sie: „Bislang wurde das nie getan, eben gerade um die Quellen zu schützen und keine Hinweise darauf zuzulassen, wodurch die Erkenntnisse gewonnen wurden.“

Im Gutachten selbst (liegt NIUS vor, hier lesen) gibt es nur keine vorgetragenen Beweise oder Belege, die auf eine nachrichtendienstliche Vorgehensweise – Abhören, V-Leute etc. – hindeuten würden. Im Kapitel „B. Methodik“ des Gutachtens selbst beschreibt das Bundesamt für Verfassungsschutz sogar selbst, dass nur öffentlich zugängliche Zitate und Aussagen gesammelt worden sind.

Der Auszug aus dem „AfD-Gutachten“, der zeigt, dass das Gutachten einzig auf öffentlich zugänglichen Quellen fußt (Seite 24).

Wörtlich heißt es: „Als Belege wurden dabei programmatische Schriften und Grundsatzpapiere, Publikationen, Verlautbarungen auf Internetpräsenzen und in sozialen Netzwerken sowie Aussagen im öffentlichen Raum wie z. B. Reden auf Wahlkampfveranstaltungen und Demonstrationen herangezogen.“

Von geheimdienstlichen Methoden, also einer besonderen Arbeitsweise des Verfassungsschutzes, die über das Sammeln öffentlich zugänglicher Informationen hinausginge, ist keine Rede. Derlei Belege sind im 1108 Seiten starken „AfD-Gutachten“ auch nicht zu finden.

Heißt: Die vorgetragene Begründung des Bundesinnenministeriums, weshalb das Gutachten zur Verschlusssache erklärt worden ist, entspricht nicht der Realität.

Mehr NIUS: Zitate aus öffentlichen Äußerungen: Das geheime AfD-Gutachten beinhaltet keine geheimen Informationen

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