
Im Bundestag wurden am Dienstag im Rahmen der konstituierenden Sitzung nach der Wahl der Bundestagspräsidentin Julia Klöckner auch die Wahl der Bundestagsvizepräsidenten durchgeführt. Dabei scheiterte der Kandidat für das Amt des Bundestagsvizepräsidenten der AfD, Gerald Otten, an der für die Wahl nötigen Mehrheit. Alle anderen Kandidaten für das Amt, darunter auch der Kandidat der Linken, Bodo Ramelow, wurden gewählt. Damit wird aller Voraussicht nach auch in der dritten Legislaturperiode in Folge kein AfD-Abgeordneter das Amt des Vizepräsidenten des Deutschen Bundestags inne haben.
Josephine Ortleb von der SPD erhielt mit 434 Ja-Stimmen die meiste Zustimmung, dicht gefolgt von Omid Nouripour von den Grünen mit 432 Ja-Stimmen. Andrea Lindholz von der CSU wurde mit 425 Ja-Stimmen ebenfalls gewählt. Bodo Ramelow von der Linken erreichte mit 318 Ja-Stimmen knapp die notwendige Mehrheit. Der AfD-Kandidat Gerold Otten scheiterte mit nur 185 Ja-Stimmen deutlich an der erforderlichen Schwelle von 316 Stimmen, die für eine Mehrheit im 630-köpfigen Bundestag nötig waren. Die Auszählung der Stimmen nahm eine Stunde in Anspruch.
Die AfD hat nun einen weiteren Wahlgang beantragt. Die Aussicht auf Erfolg ist jedoch gering. Die AfD-Fraktion im neuen Deutschen Bundestag verfügt über 152 Abgeordnete. AfD-Kandidat Otten erhielt folglich nur 33 Stimmen mehr als die AfD über Abgeordnete verfügt. Die Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages sieht vor, dass jeder Fraktion ein Bundestagsvizepräsident zusteht. Seit 2017 – seitdem die AfD im Bundestag vertreten ist – ließ das Parlament sämtliche Kandidaten für den Posten des Bundestagsvizepräsidenten durchfallen.
Das Bundesverfassungsgericht gab dem Bundestag hierfür jedoch Rückendeckung. Zwar widerspreche das Vorgehen der Geschäftsordnung, jedoch gebiete der Grundsatz der Freien Wahl und das Demokratieprinzip, dass man vorgeschlagene Kandidaten stets ablehnen können müsse. Folglich habe die AfD-Bundestagsfraktion keinen einklagbaren Anspruch auf den Posten des Bundestagsvizepräsidenten, so das Bundesverfassungsgericht.