AfD-Kandidat Paul von Wahl ausgeschlossen: Bürgermeisterin erhielt von Aktivisten Dossier mit „Informationen“

vor etwa 3 Stunden

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Bildquelle: NiUS

Ludwigshafens Oberbürgermeisterin Jutta Steinruck (ehemals SPD), die maßgeblich daran beteiligt war, dass der AfD-Kandidat Joachim Paul für der kommenden Kommunalwahl nicht zugelassen wurde, stand in Kontakt mit einem NGO-Bündnis, das gegen Paul agitierte. Brisant: NIUS-Anfragen und Recherchen zeigen, dass die Bürgermeisterin von Aktivisten mit „Informationen“ versorgt wurde. Der betroffene Kandidat selbst erfuhr hingegen erst aus der Presse von dem Verfassungsschutz-Gutachten gegen ihn.

Wie die Stadt Ludwigshafen auf eine NIUS-Anfrage hin preisgab, schrieb Bürgermeisterin Steinruck am 31. Juli folgende E-Mail-Nachricht an die Aktivisten, sowie an alle Parteien im Stadtrat, mit Ausnahme der AfD:

„Sehr geehrte Initiatoren des Netzwerks, sehr geehrte Beisitzer des Wahlausschusses, sehr geehrte Mitglieder der Parteien, ich danke den Initiatoren des Netzwerks für Ihr Engagement, sich für das Einhalten der Prinzipien und Werte unserer fundamentalen freiheitlich-demokratischen Grundordnung und für das Leben in unserer Stadt Ludwigshafen einzusetzen. In diesem Zusammenhang möchte ich jedoch darauf hinweisen, dass die zur Verfügung gestellten Informationen ausschließlich zur eigenen Meinungsbildung herangezogen werden dürfen. Ich appelliere ausdrücklich an die Mitglieder des Wahlausschusses, dass Sie einzeln anhand der Tatsachen eine eigene Bewertung vornehmen müssen. In der Sitzung des Wahlausschusses lege ich Ihnen das Ergebnis der Vorprüfung der eingereichten Wahlvorschläge vor und werde Sie in die Lage versetzen, eine Entscheidung zu treffen. [Grußformel]“

Jutta Steinruck (ehemals SPD) bei ihrer Ernennung zur Oberbürgermeisterin von Ludwigshafen im Jahr 2018.

Steinrucks Dankes-Schreiben ist die Antwort auf eine Kontaktaufnahme durch die Aktivisten, die die Bürgermeisterin am 30. und am 31. Juli angeschrieben hatten. Den Inhalt dieser Nachrichten will die Stadt nicht verraten.

Interessant sind an Steinrucks Antwort vor allem zwei Punkte: Zum einen die zunächst verschwiegene Grußformel, die die Stadt auf Nachfrage von Anwalt Steinhöfel verriet:

Mit freundlichen GrüßenJutta Steinruck Oberbürgermeisterin der Stadt Ludwigshafen

Dann folgen Adresse und Telefonnummer.

Rechtsanwalt Steinhöfel zu NIUS: „Die Tonalität ist problematisch und nur teilweise neutral. Als Oberbürgermeisterin in amtlicher Funktion (zugleich Wahlleiterin) gilt das staatliche Neutralitätsgebot und das Gebot der Chancengleichheit der Parteien im politischen Wettbewerb. Ein amtlicher Dank an ein aktivistisches Netzwerk, das sich explizit gegen einen bestimmten Kandidaten positioniert, überschreitet diese Grenze.“

Rechtsanwalt Joachim Steinhöfel bei einem Verfahren am Kammergericht Berlin.

Zum anderen ergaben wiederholte NIUS-Anfragen bei der Stadt, dass es sich bei den „zur Verfügung gestellten Informationen“ um ein Dossier handelt, das die Aktivisten an die Bürgermeisterin und andere Parteien im Stadtrat – außer an die AfD geschickt hatten.

„Der E-Mail eines Mitglieds des in der Anfrage genannten Netzwerks vom 30.07.2025 war ein Dokument (im Dateiformat „PDF“) als Anlage beigefügt, das die Dateibezeichnung „Dossier J.Paul.pdf“ und den Titel „Warum Joachim Paul als Oberbürgermeister von Ludwigshafen ungeeignet ist. Eine biografisch-chronologische Analyse“ trägt“, antwortete uns die Stadt.

Um den Vorgang zu verdeutlichen, zunächst ein Rückblick:

Der Grünen-Landtagsabgeordnete feiert mit einem Parteikollegen aus Ludwigshafen die Entscheidung des Wahlausschusses.

Das Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße hat Pauls Eilantrag gegen den Wahlausschluss am Montag mit der Begründung abgelehnt, der AfD-Politiker müsse das nachträgliche Wahlprüfungsverfahren abwarten.

„Dieser Hinweis, den das Gericht gegeben hat, ist eigentlich eine Frechheit“,  erklärt Rechtswissenschaftler Prof. Volker Boehme-Neßler (Universität Oldenburg). „Die Wahlanfechtung bringt in der Regel nichts, denn es müssen zwei Voraussetzungen erfüllt werden.“ Die erste Voraussetzung sei, dass ein Fehler passiert sei. Dieser könne sowohl formal als auch inhaltlich sein. „Wenn das Gericht, bei dem die Wahlanfechtung stattfindet, zu dem Schluss kommt, die Wahl sei rechtswidrig gewesen, liegt ein Wahlfehler vor.“ Das sei allerdings nur der erste Punkt und reiche noch nicht für die Anfechtung. „Dafür muss eine zweite Voraussetzung erfüllt sein, und die ist sehr schwer zu erreichen.“ Man müsste nachweisen können, dass der Fehler Auswirkungen auf das Ergebnis hatte. „Man hebt die Wahl nicht einfach wegen eines Fehlers auf, dafür ist eine Wahl zu wichtig. Die Auswirkungen sind aber nicht immer leicht nachzuweisen.“

Rechtswissenschaftler Prof. Volker Boehme-Neßler

Ob Paul Chancen gehabt hätte, lässt sich nur schwer sagen. Bei der Bundestagswahl im Februar erhielt die AfD im Wahlkreis Ludwigshafen/Frankenthal 24,3 Prozent der Stimmen, die CDU schaffte es auf 27,5 Prozent, der SPD gaben lediglich 20,1 Prozent der Wähler ihre Stimme.

Seitdem hat die schwarz-rote Koalition in Berlin allerdings kaum Probleme gelöst und insgesamt kein gutes Bild abgegeben. Das dürfte sich auch auf die Wahl in Ludwigshafen auswirken. Diesen Effekt nachzuweisen, dürfte allerdings kaum möglich sein.

Lesen Sie auch: Bürgermeisterin von Ludwigshafen bedankte sich bei NGO-Bündnis, das gegen AfD-Kandidaten Paul lobbyierte

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