AfD-Kandidaten erneut für Ausschussvorsitz abgelehnt

vor 26 Tagen

Blog Image
Bildquelle: Apollo News

Die AfD bleibt auch in der neuen Sitzungsperiode des Bundestags ohne Vorsitz in wichtigen Ausschüssen. Bei der konstituierenden Sitzung des Haushaltsausschusses erhielt die von der Partei vorgeschlagene Abgeordnete Ulrike Schielke-Ziesing nicht die erforderliche Mehrheit. Auch in weiteren Ausschüssen scheiterten die AfD-Kandidaten.

Laut Mitteilung des Bundestags stimmten in der geheimen Wahl zwölf Abgeordnete für Schielke-Ziesing, 29 votierten gegen sie. Der Haushaltsausschuss umfasst insgesamt 42 Mitglieder, darunter zehn Vertreter der AfD-Fraktion. Auch der AfD-Bewerber für den Vorsitz des Rechts- und Verbraucherschutzausschusses, Stefan Möller, konnte sich nicht durchsetzen.

Parteichefin Alice Weidel sprach von einem „Akt parteipolitischer Willkür“ und einem „Akt der Diskriminierung“. Sie betonte, der AfD stünden diese Positionen als Teil parlamentarischer Rechte zu. „Mit der Blockade der AfD würden willkürlich die Spielregeln des parlamentarischen Betriebs und der pluralistischen Demokratie ausgehöhlt.“ AfD-Co-Vorsitzender Tino Chrupalla forderte die anderen Fraktionen auf, die „Ausgrenzung“ der Partei zu beenden. Mit Blick auf das Wahlergebnis erklärte er, man dürfe die Stimmen von „rund zehn Millionen Wählerinnen und Wählern“ nicht ignorieren.

Neben dem Haushaltsausschuss hatte die AfD auch für vier weitere Gremien das Vorschlagsrecht für den Vorsitz – konkret für die Ausschüsse Inneres, Finanzen, Arbeit und Soziales sowie Petitionen. Auch dort zeichnete sich im Verlauf des Tages ab, dass die Partei keine Mehrheit für ihre Kandidaten erhält.

Der Parlamentarische Geschäftsführer der Unions-Fraktion, Steffen Bilger, sagte im Deutschlandfunk, man empfehle den Unionsabgeordneten, die Kandidaten der AfD nicht zu wählen. Denn die AfD werde „auch im Bundestag immer radikaler, immer extremer“. Auch Dirk Wiese, Parlamentarischer Geschäftsführer der SPD-Fraktion, erklärte am Morgen, dass man Abgeordnete der AfD nicht zu Ausschussvorsitzenden wählen würde.

Bereits in der vergangenen Legislaturperiode hatte die Partei wegen vergleichbarer Fälle vor dem Bundesverfassungsgericht geklagt, blieb dort jedoch erfolglos. Das Gericht verwies damals auf den Gestaltungsspielraum des Parlaments.

Publisher Logo

Dieser Artikel ist von Apollo News

Klicke den folgenden Button, um den Artikel auf der Website von Apollo News zu lesen.

Weitere Artikel