
Nachdem das Bundesamt für Verfassungsschutz die AfD als „gesichert rechtsextremistische Bestrebung“ eingestuft hat, geht die Partei juristisch gegen die Einordnung vor. Am Montag reichte die Partei, vertreten durch die Rechtsanwaltskanzlei Höcker, eine Klage samt Eilantrag bei dem Verwaltungsgericht Köln ein: Die Maßnahmen gegen die Partei seien „offensichtlich rechtswidrig“, heißt es dort.
Dem Bundesamt wird dabei unter anderem vorgeworfen, die Einstufung und die Bekanntgabe habe eine „negative Abschreckungswirkung“ vor der Partei selbst, aber auch eine negative Auswirkung „auf den demokratischen Willensbildungsprozess“, so steht es in der Begründung für die Klage, die Apollo News vorliegt.
Dadurch würde ein „nicht mehr wiedergutzumachender Schaden bei Wählern“ entstehen – „zumal dieser unmittelbar stattfindende staatliche Eingriff in den demokratischen Wettbewerb auch auf die in diesem Jahr (und zu Beginn des Jahres 2026) anstehenden Kommunal- und Landtagswahlen einwirkt.“ Auf die Partei würde das letztlich negativ zurückfallen: „Insbesondere auch Spender, Interessenten und Mitglieder, v.a. Beamte, Soldaten und Richter, dürften sich nun von der Klägerin/Antragstellerin abwenden“, heißt es in der Klage.
Durch die Hochstufung sei nicht nur die „Einleitung eines Parteiverbotsverfahrens“ von anderen Parteien angesprochen worden, sondern „auch bundesweite dienstrechtliche Maßnahmen gegen alle verbeamteten Mitglieder der Klägerin/Antragstellerin“ gefordert worden. Tatsächlich hatten einige Bundesländer nach der Bekanntgabe der Einstufung angedeutet, AfD-Mitglieder im Staatsdienst künftig zu überprüfen (Apollo News berichtete).
Nach der Bekanntgabe der Hochstufung am Freitag hatte die AfD bereits eine Abmahnung samt einer zu unterzeichnenden Unterlassungserklärung an das Bundesamt verschickt – eine Reaktion blieb aus. Mit der Klage möchte die Partei jetzt bezwecken, dass der Verfassungsschutz die Einordnung der AfD als „gesichert rechtsextremistische Bestrebung“ zurücknimmt und eine derartige Einordnung unterlässt.
Außerdem soll festgestellt werden, dass das Vorgehen des Inlandsgeheimdienstes rechtswidrig war. In der Klage wird zudem herausgestellt, das Bundesverfassungsgericht habe in der Vergangenheit betont, für die Einstufung einer Partei als extremistische, also verfassungswidrig agierende Bestrebung, müsse eine Partei aktiv handeln – tatsächlich seien „für ein derart ‚kämpferisch-aggressives‘ Vorgehen auch keine Anhaltspunkte ersichtlich“, heißt es in der Klage.
Die AfD war „aufgrund der die Menschenwürde missachtenden, extremistischen Prägung der Gesamtpartei“ hochgestuft worden. Das 1.100 Seiten umfassende Gutachten dazu veröffentlichte der Verfassungsschutz nicht, die Welt veröffentlichte jedoch drei Beispiele aus dem Dokument, bei denen es sich jeweils um Einzelaussagen von AfD-Politikern handelte (mehr dazu hier).