
In Nordrhein-Westfalen droht dem Dortmunder Bundestagsabgeordneten Matthias Helferich der Rauswurf aus der AfD. Das Landesschiedsgericht der Partei hat in erster Instanz seinen Parteiausschluss beschlossen. Beantragt hatte dies der Landesvorsitzende Martin Vincentz.
Auslöser für das Verfahren waren Aussagen Helferichs in sozialen Medien. Im Dezember 2023 bezeichnete er deutsche Staatsbürger mit Migrationshintergrund als „Viecher“ und forderte, sie mit staatlichem Zwang außer Landes zu bringen. Der Landesvorstand wirft ihm vor, damit in schwerwiegender Weise gegen das Grundgesetz verstoßen zu haben.
Helferich weist die Vorwürfe zurück und kündigte an, juristisch gegen den Beschluss vorzugehen. Auf der Plattform X erklärte er, das Verfahren sei „rechtsfehlerhaft“, da seine Beweisanträge und Befangenheitsanträge abgelehnt worden seien. Er gehe davon aus, „spätestens von einem ordentlichen Gericht zurück in die AfD gesendet“ zu werden.
Helferich war 2021 über die Landesliste in den Bundestag eingezogen, zunächst jedoch nicht Teil der Fraktion. Seit der vorgezogenen Wahl im Februar gehört er ihr wieder an. Bereits in der Vergangenheit war er wegen Chatnachrichten umstritten, in denen er sich als „freundliches Gesicht des NS“ bezeichnet hatte. Später erklärte er, damit habe er lediglich eine Formulierung eines linken Kritikers aufgegriffen und sich darüber lustig gemacht.
Der Beschluss des Landesschiedsgerichts ist noch nicht rechtskräftig. Helferich kann innerhalb von 14 Tagen Einspruch beim Bundesschiedsgericht der Partei einlegen. Sollte auch dieses den Ausschluss bestätigen, könnte der Fall vor ein Zivilgericht gehen.