AfD-Landtagsabgeordneter Joachim Paul scheitert mit Eilantrag gegen Wahlausschluss

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Das Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße in Rheinland-Pfalz hat den Eilantrag des AfD-Landtagsabgeordneten Joachim Paul am Montag abgelehnt. Paul hatte einen Eilantrag gegen seinen Wahlausschluss eingereicht. Der AfD-Kandidat wurde nicht zur Oberbürgermeisterwahl in Ludwigshafen zugelassen. Das Gericht teilte in einer Pressemitteilung mit, dass der Eilantrag abgelehnt werde, weil er nicht zulässig sei.

Stattdessen soll der AfD-Politiker nach der Oberbürgermeisterwahl eine Beschwerde einreichen. Das Gericht begründete seine Entscheidung damit, dass eine geordnete Wahl wichtiger sei. Die Berücksichtigung von Anträgen sei nur in Ausnahmefällen möglich, denn ansonsten könne es zu Chaos kommen, wenn mehrere Politiker Eilanträge stellen und deren Umsetzung vor der Wahl nicht garantiert werden könne. Es sei dem AfD-Politiker zuzumuten, bis nach der Wahl zu warten.

Paul hatte angeführt, dass durch den Ausschluss sein passives Wahlrecht verletzt würde. Laut dem Gericht hätte er nicht glaubhaft machen können, dass „die Zurückweisung des Wahlvorschlags offensichtlich rechtswidrig wäre“, wie es in der Pressemitteilung heißt. Das Gericht teilte mit, dass für den Wahlausschuss begründete Zweifel bestanden hätten, ob Joachim Paul stets verfassungstreu handeln würde. So wurde er im Verfassungsschutzbericht 2024 des Landes Rheinland-Pfalz genannt. Das Gericht könne keine Entscheidung über die Frage der Verfassungstreue treffen, hieß es weiter in der Erklärung.

Die amtierende Oberbürgermeisterin in Ludwigshafen am Rhein, Jutta Steinruck, hatte nicht nur den Ausschluss Pauls initiiert, sondern auch selbst beim Verfassungsschutz nach Material gefragt und „Hinweise“ zu vermeintlichen Zweifeln an der Verfassungstreue von Paul übermittelt, wie Apollo News exklusiv berichtete. Die Oberbürgermeisterin ist zugleich Vorsitzende des Wahlausschusses. Am 18. Juli teilte sie dem Innenministerium Hinweise über Aussagen von Paul mit und bat um „objektive Anhaltspunkte/Prüfungsergebnisse des Verfassungsschutzes“.

Die Oberbürgermeisterin zitierte unter anderem aus dem Wikipedia-Artikel über Joachim Paul. In seiner Begründung beruft sich das Verwaltungsgericht auch auf die Hochstufung der Bundespartei AfD zum rechtsextremistischen Verdachtsfall im Jahr 2021 durch den Bundesverfassungsschutz. Mit dieser Begründung könnten auch weitere AfD-Politiker von Wahlen ausgeschlossen werden.

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