AfD-Mitarbeitern wird Hausausweis für Bundestag verwehrt, auch Stürzenberger erhält keinen

vor etwa 4 Stunden

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Mehreren Angestellten von Abgeordneten wurden nach Angaben der Welt aus Sicherheitsgründen weder ein Hausausweis noch eine Berechtigung für das IT-System des Bundestags ausgestellt. Die Verwaltung des Bundestags gab am Mittwoch bekannt, dass die Entscheidung auf „sicherheitskritischen Erkenntnissen im Rahmen der notwendigen Zuverlässigkeitsüberprüfung“ beruhte. Bei allen Betroffenen sei denkbar, dass das Betreten des Bundestags „zu verfassungsfeindlichen Zwecken missbraucht werden könnte“.

Nius zufolge sollen Mitarbeiter der AfD und allen voran auch der Islamkritiker Michael Stürzenberger betroffen sein. Stürzenberger wurde im vergangenen Jahr von einem Afghanen in Mannheim mit einem Messer attackiert. Wegen vollendeten Mordes und des versuchten Mordes in mehreren Fällen wurde der Täter Sulaiman A. jüngst zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt.

Gegenüber Nius erklärte Stürzenberger: „Ich bin sehr verwundert, worin diese Zweifel bestehen sollen. Seit 2023 tauchen wir nicht mehr im Bericht des Bayerischen Verfassungsschutzes auf. Und die suchen ja mit der Lupe. Das zeigt, dass wir mit unserer Aufklärung anerkannt und im Mainstream angekommen sind.“ Gleichzeitig bestätigte ein Sprecher der AfD-Fraktion, dass die Bundestagsverwaltung Anträge von drei Mitarbeitern von AfD-Abgeordneten auf Zugang zum Bundestag abgelehnt und einem weiteren die Zugangsberechtigung zu den IT-Systemen des Parlaments entzogen hat.

Die genaue Zahl der betroffenen Angestellten und die Identität der jeweiligen Abgeordneten wurden von den Parlamentsbehörden hingegen nicht genannt. Es bleibt offen, ob Fraktionen abgesehen von der AfD betroffen sind. Nach Angaben des Bundestags wäre jedenfalls das Risiko für die „Funktions- und Arbeitsfähigkeit, die Sicherheit, Integrität oder Vertrauenswürdigkeit des Deutschen Bundestags“ bei einer Ausweisvergabe gegeben gewesen. So heißt es ferner: „wäre bei einer Ausstellung des Ausweises ein Risiko für die Funktions- und Arbeitsfähigkeit, die Sicherheit, Integrität oder Vertrauenswürdigkeit des Deutschen Bundestags verbunden“.

Eine umfangreiche Verschärfung der Hausordnung des Bundestages wurde zu Beginn des Jahres von den Fraktionen der Union, SPD, Grünen und FDP beschlossen und trat im März 2023 in Kraft. Demnach dürfen Mitarbeiter nur dann Zugang zu den Gebäuden und IT-Systemen erhalten, wenn „kein begründeter Zweifel an ihrer persönlichen Zuverlässigkeit“ besteht. Als Hintergrund für die strengeren Vorschriften heißt es, dass „tatsächliche und konkrete Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass die Verfolgung verfassungsfeindlicher Bestrebungen die Funktions- und Arbeitsfähigkeit des Deutschen Bundestags und die Sicherheit von Abgeordneten sowie aller im Bundestag Anwesenden beeinträchtigen könnte“.

Parlamentspräsidentin Julia Klöckner sagte: „Die Vielzahl und die Schwere der sicherheitskritischen Erkenntnisse zu den betreffenden Abgeordnetenmitarbeitern machten eine Ablehnung ihrer Anträge zwingend erforderlich“. Die angebliche Notwendigkeit zum besonderen Schutz des Bundestags wird zudem betont: Der Bundestag sei „ein offenes Parlament – gleichzeitig ist er der Raum unserer Demokratie, den wir besonders schützen müssen“, so Klöckner.

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