
Paukenschlag in Rheinland-Pfalz: Der AfD-Politiker Joachim Paul darf nicht bei der Bürgermeisterwahl in Ludwigshafen kandidieren. Der Wahlausschuss der Stadt fasste am Dienstag einen entsprechenden Beschluss und begründete ihn mit „Zweifeln an seiner Verfassungstreue“, wie der SWR berichtet.
Das SPD-geführte Innenministerium hatte mit einem Schreiben Druck auf den Wahlausschuss ausgeübt. In dem Papier enthalten waren mehrere öffentliche Äußerungen von Paul, die das Ministerium als problematisch einstufte. Das Schreiben war im Wahlausschuss am Dienstag verlesen und geprüft worden.
Dem Ausschuss gehören jeweils sechs Vertreter von SPD, CDU, FDP und FWG (Freie Wählergemeinschaft) an. Die AfD ist nicht Teil des Gremiums. Die Wahl des Oberbürgermeisters soll am 21. September stattfinden. Jutta Steinbruck (parteilos), die bisherige Amtsinhaberin, tritt nicht mehr an. Als gemeinsamer Kandidat von CDU und FWG geht Klaus Blettner ins Rennen. Für die SPD stellt sich Jens Peter Gotter zur Wahl. Als parteiloser Kandidat tritt Martin Wegner an.
Das Innenministerium von SPD-Minister Ebling verschickte einen Brief an den Wahlausschuss.
AfD-Politiker Joachim Paul spricht von einem undemokratischen Akt. „Die Wähler in Ludwigshafen und alle jene, die auf grundsätzlichen Wandel hoffen und ihn mit der Wahl der AfD verbunden haben, sind heute um ihre Stimme betrogen worden. Wer immer auch OB wird, er hat sein Amt einer undemokratischen Wahl zu verdanken, bei der Wähler in Ludwigshafen zuvor entrechtet und bevormundet worden sind, und zwar von der Konkurrenz!“
Es dürfe sich nun „niemand mehr wundern, wenn die Politikverdrossenheit immer größer wird“, so Paul, der seit 2016 für die AfD im rheinland-pfälzischen Landtag sitzt. Der gebürtige Koblenzer will nun rechtlich gegen die Entscheidung des Wahlausschusses vorgehen.
Erst am 10. Juli hatte der rheinland-pfälzische Innenminister Michael Ebling (SPD) eine neue Verfügung für Bewerber des öffentlichen Dienstes veröffentlicht, die insbesondere AfD-Mitglieder betreffen soll. Darin heißt es: „Alle Bewerberinnen und Bewerber müssen erklären, dass sie keiner extremistischen Organisation angehören oder in den letzten fünf Jahren angehört haben. Bestandteil hierfür wird eine vom Verfassungsschutz regelmäßig aktualisierte, nicht abschließende Liste extremistischer Gruppierungen und Organisationen, bei denen hinreichend tatsächlich Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Bestrebungen vorliegen. Auf dieser Liste wird daher auch die AfD geführt werden.“
„Zweifel an der Verfassungstreue können von Bewerberinnen und Bewerbern im Einzelfall ausgeräumt werden“, teilt eine Sprecherin des Innenministeriums auf Anfrage von NIUS mit. In der Praxis könnte es jedoch trotzdem zu einer Verweigerung der Neueinstellung von AfD-Mitgliedern im öffentlichen Dienst kommen – begründet mit einer Einzelfallentscheidung.