AfD-Politikerin: Polizei sollte sich lieber um Kinderpornographie kümmern als um „Majestäts-Beleidigung“!

vor 10 Tagen

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Bildquelle: Deutschland Kurier

Die niedersächsische AfD-Landtagsabgeordnete Vanessa Behrendt lehnt es strikt ab, Strafanzeigen nach dem sogenannten „Majestäts-Beleidigungsparagraphen“ 188 zustellen. Dies, obwohl sie reichlich Grund dazu hätte!

Denn die AfD-Politikerin ist zu einer Hassfigur der LGBTQ-Szene geworden, seit sie in einer Rede vor dem niedersächsischen Landtag die Regenbogenfahne als Symbol für „Machenschaften pädophiler Lobbygruppen“ bezeichnet hat. Weshalb wiederum die berüchtigte Zentralstelle zur Bekämpfung von Hasskriminalität im Internet (ZHIN) bei der Staatsanwaltschaft Göttingen gegen sie wegen angeblicher Volksverhetzung ermittelt – wohlgemerkt jener Behörde, aus der die Staatsanwälte stammten, die sich unlängst im US-Sender CBS lachend darüber amüsierten, wie Menschen in Deutschland bei Hausdurchsuchungen systematisch eingeschüchtert werden.

Im Zusammenhang mit der Klageflut von Politikern gegen Bürger und Journalisten berichtete Behrendt jetzt auf der Plattform X, dass auch sie in letzter Zeit vermehrt Meldungen verschiedener Polizeidienststellen mit dem Hinweis erhalte, einen Strafantrag nach Paragraph 188 des Strafgesetzbuches (StGB) stellen zu können. „Dies habe ich nicht einmal in Anspruch genommen und werde es auch nicht tun“, schreibt die niedersächsische AfD-Landtagsabgeordnete.

So heißt es etwa in einem mutmaßlichen Originalschreiben, das in dem X-Beitrag abgebildet wird:

„Sehr geehrte Frau Behrendt, im Rahmen der Bekämpfung von Hasskriminalität im Internet werden im hiesigen Dezernat [Cottbus] mehrere Strafanzeigen wegen § 188 StGB – Gegen Personen des öffentlichen Lebens gerichtete Beleidigung, üble Nachrede und Verleumdung – bearbeitet. Sie sind in diesem Verfahren als Geschädigte ermittelt worden.“

Behrendt bekam dem Schreiben zufolge die Möglichkeit der persönlichen „Entscheidung“ angeboten, Strafantrag zu stellen – ein Angebot, von der zum Beispiel Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) in der sogenannten Meme-Affäre um den Herausgeber und Chefredakteur des Deutschland-Kurier, David Bendels, zustimmend Gebrauch hatte.

Keine Extrawurst für Politiker

Zu den polizeilichen Ermunterungen in eigener Sache Strafantrag zu stellen, schreibt Behrendt nun auf X: „Dies habe ich nicht einmal in Anspruch genommen und werde es auch nicht tun. Mit welchem Recht sollten wir Politiker besser behandelt werden, als der Rest der Bevölkerung? Mich persönlich juckt es nicht, wenn Linksextremisten so viel Pech beim Denken haben, dass sie nicht vernünftig argumentieren können und stattdessen mit Beleidigungen um sich werfen. Ich bin der Meinung, dass Personen des öffentlichen Lebens das einfach aushalten müssen.“

Im Übrigen sollte die Polizei Besseres zu tun haben. Behrendt schreibt, dass es ihr um die Beamten „leid tut, die diesen Beruf gewählt haben, um für die Sicherheit in unserem Land zu sorgen, sich aber nun mit diesem Schwachsinn beschäftigen müssen“. Die dafür eingesetzten und anderweitig nicht zur Verfügung stehenden Ressourcen könnten laut der AfD-Politikerin wesentlich sinnvoller genutzt werden – beispielsweise „für die Bekämpfung von Kinderpornografie im Internet“.

In Bezug auf ihre von der Regenbogen-Lobby angefeindete Rede im niedersächsischen Landtag ist Behrendt übrigens zuversichtlich, dass das Verfahren wegen angeblicher Volksverhetzung eingestellt wird: „Meine Kritik an der Regenbogenfahne ist, gemäß Artikel 5 des Grundgesetzes, eine vollständig zulässige Meinungsäußerung“, sagt die AfD-Politikerin aus Helmstedt.

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