„AfD prüfen“: Gruppierung um Wanderwitz startet Website für AfD-Verbot

vor 6 Monaten

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Bildquelle: Apollo News

Die Gruppierung um Marco Wanderwitz, die einen Verbotsantrag gegen die AfD erwirken will, hat nun eine Website erstellt, um das Parteiverbot voranzutreiben. „Gegen Hass und Hetze – wir schützen unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung“, heißt es eingangs auf der Website, die von Mitgliedern des Bundestages ins Leben gerufen wurde. Sie trägt den Namen afd-prüfen.de.

Den Machern der Website, deren Namen nirgendwo aufgeführt werden, kommt es offenbar darauf an, möglichst offiziell zu wirken. Dominant prangt auf der Seite der Bundesadler. Etwas weiter unten kann der gesamte Verbotsantrag aufgerufen werden. Ziel der Website ist es offenbar, die Motivlage für das angestrebte Verbotsverfahren zu erklären.

Auf der Seite heißt es: „Wir finden es erschreckend, dass die AfD immer offener ihre Menschen- und Demokratieverachtung zeigt“. Dabei zieht sie auch die „Vorfälle bei der Konstituierung des Thüringer Landtages“ heran. In Thüringen habe die Partei einmal mehr bewiesen, dass sie nicht auf dem Boden der freiheitlich-demokratischen Grundordnung stehe.

Zwar räumt man ein, dass die Voraussetzungen für ein Parteiverbot hoch seien, jedoch hätten die Antragssteller keinerlei Zweifel mehr daran, dass die AfD versuche, die Demokratie in aggressiv-kämpferischer Art und Weise zu beseitigen. Auf der Website heißt es: „Wir sind davon überzeugt, dass die AfD keine Partei ist, die ein bisschen rechts steht. Das sind Verfassungsfeinde, das sind Feinde unserer Demokratie.“

Dabei zieht man auch Vergleiche zur NSDAP. Sie habe gezeigt, dass nicht jede Partei, die demokratisch gewählt ist, auch auf dem Boden der Demokratie stehe. Außerdem agitiert die AfD nach Auffassung der Website-Betreiber gegen Artikel 1 des Grundgesetzes. Die AfD würde gegen den Grundsatz der unantastbaren Menschenwürde verstoßen. Zudem sei die Partei geprägt von einem „völkisch-nationalen Volksbegriff“.

Aufgrund des immer größer werdenden Zulaufs zur AfD müsse man nun endlich auch juristisch gegen die Partei vorgehen. Immerhin sei die Partei in drei Bundesländern zweitstärkste und in Thüringen sogar stärkste Kraft. „Es ist erschreckend, wie die starken Wahlergebnisse der AfD zunehmend normalisiert werden“, heißt es auf der Website. Auch könne man eine „Verschiebung des politischen Diskurses immer weiter nach Rechts“ beobachten. All dies zeige, dass man allein mit politischen Mitteln nicht mehr gegen die Partei ankomme.

Der Antrag zum Parteiverbot wird in Kürze dem Deutschen Bundestag zur Beratung vorgelegt. Entweder erfolgt dann eine unmittelbare Abstimmung über den Antrag oder er wird zur eingehenderen Diskussion an die zuständigen Ausschüsse weitergeleitet. Die Entscheidung über das weitere Verfahren trifft der Bundestag nach der ersten Beratung im Plenum.

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