AfD soll in Bayern auf die Liste der „extremistischen Organisationen“ – wie Al-Kaida

vor 2 Monaten

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Bildquelle: Tichys Einblick

Laut Staatskanzleichef Florian Herrmann (CSU) hat Innenminister Joachim Herrmann (ebenfalls CSU) die Aufnahme der AfD Bayern in das vom Innenministerium geführte Register veranlasst. Ein genauer Zeitpunkt wurde noch nicht genannt. In dem Verzeichnis sind bislang unter anderem Gruppierungen wie die rechtsextreme NPD, die Reichsbürgerbewegung, „Der Dritte Weg“ sowie linksradikale Organisationen wie die Antifa oder die DKP gelistet.

Innenminister Joachim Herrmann betonte laut WELT, das Verzeichnis sei ein wichtiges Instrument, um die freiheitlich-demokratische Grundordnung im öffentlichen Dienst zu sichern. „Lehrer, Polizisten oder Richter tragen eine besondere Verantwortung gegenüber unserem Staat“, so Herrmann. „Wer den Staat vertreten will, muss auch auf dem Boden unserer Verfassung stehen.“

Die Prüfung betrifft laut Herrmann ausschließlich Bewerberinnen und Bewerber, nicht aber bereits im Dienst befindliche Beamte. Rückwirkende Überprüfungen sind demnach nicht vorgesehen. Ein bloßes AfD-Parteibuch soll jedoch nicht automatisch zur Ablehnung führen. „Jeder Einzelfall wird sorgfältig geprüft“, versicherte der Minister. Sollte sich jedoch herausstellen, dass jemand seine AfD-Mitgliedschaft bei der Bewerbung bewusst verschwiegen hat, könne dies zur Beendigung des Dienstverhältnisses führen.

Die AfD reagierte mit Empörung. Fraktionsvize Richard Graupner bezeichnete die Maßnahme als „ideologisch motivierten Angriff“ auf die demokratischen Rechte ihrer Mitglieder. „Die Gleichsetzung mit Terrorgruppen wie Al-Kaida ist völlig inakzeptabel“, erklärte er und kündigte rechtliche Schritte gegen die Entscheidung an. Zudem forderte er betroffene Beamtenanwärter auf, sich bei der Partei zu melden, um rechtlichen Beistand zu erhalten.

Die Grünen im Bayerischen Landtag hingegen begrüßten die Maßnahme. Der innenpolitische Sprecher Florian Siekmann nannte die Entscheidung „überfällig“. „Wer sich aktiv in der AfD engagiert, sollte keine Position im öffentlichen Dienst einnehmen dürfen“, sagte er.

Grundlage der Entscheidung sind laut Innenministerium aktuelle Erkenntnisse des Bayerischen Landesamts für Verfassungsschutz. Diese beziehen sich vor allem auf Äußerungen und Aktivitäten innerhalb der bayerischen AfD mit rechtsextremistischem Charakter. „Eine Mäßigung innerhalb der Partei ist derzeit weder zu erkennen noch absehbar“, heißt es in der Einschätzung der Sicherheitsbehörden.

Sahra Wagenknecht ist nach dem Compact-Urteil für ein Ende der AfD-Verbotsdebatte.

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