
Es ist eine Nachricht, die am Wochenende für Aufregung gesorgt hatte: Vier AfD-Kandidaten bei der anstehenden Kommunalwahl am 14. September in Nordrhein-Westfalen waren binnen kürzester Zeit verstorben. „Statistisch fast unmöglich“, schrieb der Professor und Corona-Maßnahmenkritiker Stefan Homburg auf X. Später griff die AfD-Chefin Alice Weidel den Tweet von Homburg auf und verbreitete ihn mit dem Zusatz: „Vier AfD-Kandidaten gestorben.“ Insgesamt wurden die Beiträge von Homburg und Weidel bis Montagnachmittag mehr als 1,5 Millionen Mal aufgerufen.
Bei den Verstorbenen geht es um den 66-jährigen Ralph Lange aus Blomberg im Kreis Lippe, den 59-jährigen Stefan Berendes aus Bad Lippspringe im Kreis Paderborn, den 71-jährigen Wolfgang Klinger aus Schwerte im Kreis Arnsberg und den 59-jährigen Wolfgang Seitz aus Rheinberg im Kreis Wesel. Sie waren allesamt in den vergangenen zwei Wochen verstorben. Durch das Ableben verloren auch hunderte Briefwahlunterlagen und Wahlscheine ihre Gültigkeit. Die AfD wiederum dürfe nun jeweils einen Kandidaten oder eine Kandidatin nachnominieren.
Neben den vier Verstorbenen Lange, Berendes, Klinger und Seitz verstarben nach Informationen von NIUS zudem zwei Reservekandidaten in den vergangenen Wochen: Patrick Tietze und René Herford aus dem Oberbergischen Kreis. Sie hatten keine realistischen Chancen auf ein Mandat, seien aber ehrenamtlich engagiert gewesen.
In 396 Städten und Gemeinden sowie in 31 Kreisen in NRW werden Vertretungen gewählt.
Über die Todesursachen war lange nichts bekannt. In sozialen Medien setzten unterdessen prompt Spekulationen ein, wonach die Häufung der Todesfälle kein Zufall sein könne – und die AfD als größte Oppositionspartei von demokratischer Teilhabe ausgeschlossen werden solle. So fragte etwa die prorussische Aktivistin Alina Lipp in einem Video: „Werden politische Gegner ermordet?“ Unter dem X-Beitrag von Homburg kommentierte Elon Musk mit zwei Ausrufezeichen. Auch zahlreiche Zuschauerzuschriften erreichten NIUS, die die Todesfälle merkwürdig fanden.
Von der Landeswahlleitung erfuhr NIUS auf Anfrage, dass es in den vergangenen Wochen insgesamt mindestens zehn Todesfälle unter allen Kandidaten der Kommunalwahl gegeben habe. Das heißt: Dass vier Kandidaten der AfD – und sechs der übrigen Parteien – starben, ist durchaus eine bemerkenswerte Häufung, allerdings auch nicht das, was nicht sein kann. Auch Kommunalkandidaten der Freien Wähler, der Tierschutzpartei, der Volksabstimmung Much, der Wählergruppe Solingen, der FDP und der Unabhängigen Wählergruppe Märkischer Kreis (UWG) verstarben seit der Wahlaufstellung.
Von Seiten der AfD ist zu hören, dass man den Todesfällen respektvoll begegnen wolle und nun in Gesprächen mit Angehörigen und Kreisverbänden sei. Ein Sprecher teilte gegenüber NIUS mit: „Die Nachricht, dass in den vergangenen Wochen sechs unserer Parteifreunde verstorben sind, erfüllt uns mit tiefer Trauer.“ Man werde sie alle schmerzlich vermissen. „Derzeit klären wir die Umstände jedes einzelnen Todesfalls mit der gebotenen Genauigkeit und in größtem Respekt gegenüber den Verstorbenen und ihren Familien.“
Ein Plakat der AfD in Nordrhein-Westfalen: Umfragen zufolge könnte die Partei dreimal so stark werden wie bei der letzten Kommunalwahl.
Bei den Kommunalwahlen werden am 14. September in 396 Städten und Gemeinden sowie in 31 Kreisen in NRW Vertreter in die Gemeinderäte, Kreistage und Bezirksvertretungen gewählt. Hinzu kommen noch Oberbürgermeister- und Landratswahlen. Grundsätzlich dürften bei den Kommunalwahlen in Nordrhein-Westfalen zehntausende Personen antreten, die – das ist die Natur des kommunalpolitischen Engagements – überdurchschnittlich alt sind.
Erste Gespräche innerhalb der AfD mit Verbänden und Familien haben indes ergeben, dass man aktuell keinen Grund sieht, die Todesfälle zu instrumentalisieren – sondern kondolieren will.
Bei drei der Kandidaten habe es lange, teils schwere Vorerkrankungen gegeben, hieß es aus AfD-Kreisen. Ein anderer, wohlgemerkt ungeimpfter Kandidat, soll einen „ungesunden Lebensstil“ gepflegt haben und nur noch eine sehr eingeschränkte Herzleistung gehabt haben, sodass er in den vergangenen Monaten selbst beschloss, seinen Firmenbetrieb nach Hause zu verlegen. Angehörige sahen auch davon ab, bei dem Verstorbenen eine Autopsie durchzuführen. Bei wiederum einem anderen Kandidaten habe es einen Suizid gegeben, eine entsprechende Todesanzeige liegt NIUS vor. In einem weiteren Fall ist von Leberkrankheit und Nierenversagen die Rede.
Was jedoch all die Fälle verbindet: Sie trafen Politiker, die einerseits nicht mehr die allerjüngsten waren und andererseits bereits Vorerkrankungen mitbrachten. Der Landesvorstand vermutet aufgrund der ersten verfügbaren Informationen keine nicht-natürlichen Todesumstände, hat aber angekündigt, die Fälle genauer zu untersuchen. Stand jetzt handele es sich um „tragische Einzelfälle“. Man wolle kein Narrativ befeuern, wonach die Häufung kein Zufall sein könne; auch die „Opferauswahl“ passe nicht in das Muster einer Verschwörungserzählung. Vielmehr sei nach jetzigem Kenntnisstand kein Todesfall bekannt, der wirklich mysteriös gewesen sei und aufgeklärt werden müsse.
Der Einsatz der Verstorbenen aber verpflichtet nun die übrigen Politiker. „Deshalb werden wir unseren Einsatz im Kommunalwahlkampf in ihrem Sinne und zu ihrem ehrenden Andenken noch entschlossener fortsetzen.“
Auch bei NIUS: Hochstufung zur „gesichert rechtsextremistischen Bestrebung“: Das vollständige AfD-Gutachten des Brandenburger Verfassungsschutzes