AfD-Vize Brandner: Enteignungsbefürworterin hat nichts am Bundesverfassungsgericht verloren!

vor 14 Tagen

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Die zweite von der SPD vorgeschlagene Richter-Kandidatin für das Bundesverfassungsgericht, Ann-Katrin Kaufhold, gilt als Befürworterin staatlicher Enteignungen mit großer Nähe zum linksgrünen Milieu. Stephan Brandner, stellvertretender AfD-Bundessprecher, hält die Münchner Rechtsprofessorin ebenso wie die umstrittene Potsdamer „Rechtswissenschaftlerin“ Frauke Brosius-Gersdorf für „untragbar“.

Brandner wies in einer auf der AfD-Homepage veröffentlichten Erklärung darauf hin, dass Kaufhold anders als Gersdorf-Brosius, die Mitglied des Sächsischen Verfassungsgerichtshofs war, nie als Richterin tätig war.

„Um die Tätigkeit am höchsten deutschen Gericht, das vormals über einen durchaus guten Ruf verfügte, verantwortungsvoll ausüben zu können, ist eine entsprechende Berufserfahrung als Richter unerlässlich. Dass Kaufhold darüber hinaus in einer Enteignungskommission von Grünen und Linken tätig war und dort zum Schluss kam, dass Enteignungen rechtmäßig seien, lässt uns stark daran zweifeln, dass sie auf dem Boden des Grundgesetzes steht“, betonte der AfD-Vize.

„Äußerst gefährliche Nominierung“

Unabhängig davon, dass Kaufhold öffentlich zu einem AfD-Verbotsverfahren ermuntert und damit deutlich ihre Befangenheit zu erkennen gegeben hat, machte Brandner auf weitere Risiken der SPD-Kandidatin aufmerksam: „Dass Kaufhold für eine umfassende gesellschaftliche Transformation zur Bekämpfung des Klimawandels steht und demokratische Prozesse umgehen will, indem sie unabhängige Institutionen für politische Ziele instrumentalisieren möchte, macht deutlich, was die Hintergründe für Kaufholds Nominierung durch die stetig schrumpfende SPD sind. Hier wird geplant, die politisch linksgrüne Agenda durch eine Instrumentalisierung des Bundesverfassungsgerichts umzusetzen und das Parlament zu entmachten. Die Nominierung Kaufholds ist äußerst gefährlich und ihre Wahl wäre ein weiterer Schock für die Demokratie!“

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