
Gegen den AfD-Landtagsabgeordneten und Oberbürgermeisterkandidaten der AfD aus Frankfurt (Oder), Wilko Möller, sowie einen Grafiker hat die Staatsanwaltschaft Frankfurt Anklage wegen Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Symbole erhoben. Hintergrund ist ein Wahlplakat aus dem Landtagswahlkampf im Herbst 2024. Zwei Eltern bilden dabei mit ihren ausgestreckten Armen ein schützendes Dach über ihre Kinder. Dazu steht auf dem Plakat der Slogan „Wir schützen eure Kinder“.
Die Anklage der Staatsanwaltschaft wird nun von dem Gericht geprüft, ob diese zugelassen wird, wie die Märkische Allgemeine berichtet. Möller und dem Grafikdesigner drohen bei einer Verurteilung bis zu drei Jahre Gefängnis oder eine Geldstrafe. Im Falle von Möller, der Landtagsabgeordneter ist, müsste zunächst die Immunität durch den Landtag aufgehoben werden. Das Bild auf dem Wahlplakat wurde von einer Bildagentur gekauft und anschließend gespiegelt. Gegenüber dem rbb sagte Möller damals, dass er nicht weiß, warum das Bild gespiegelt wurde.
Anzeige erstattet hatte damals die Kreisvorsitzende Frankfurt (Oder) der Linkspartei, Anja Kreisel. Sie begründete damals auf Instagram die Anzeige damit, dass auf dem Plakat „zwei Erwachsene in einer Pose, die Assoziationen zu verbotenen Gesten weckt und möglicherweise gegen § 86a StGB verstößt“ gezeigt werden. Dieser Argumentation konnte die Staatsanwaltschaft offenbar folgen.
Bei der AfD wehrte man sich gegen die Vorwürfe Kreisels. Selbstverständlich sei es nicht das Ziel gewesen, auf dem Wahlplakat einen versteckten Hitlergruß unterzubringen. Möller, erklärte damals gegenüber t-online: „Wie kann man das besser zeigen als mit einem Dach über dem Kopf, das die Erwachsenen symbolisch mit ihren Armen darstellen, um die Kinder zu schützen“.
Aufgrund der Aufregung um den möglichen Hitlergruß auf dem Wahlplakat hängte die Polizei zusammen mit der Feuerwehr die Wahlplakate bereits mehrere Wochen vor der Landtagswahl ab. Auf Nachfrage des rbb verwies die Polizei darauf, dass sie allein aufgrund der Einschätzung der Staatsanwaltschaft, dass es sich um das Zeigen eines rechtswidrigen Kennzeichens handelt, verpflichtet sei, aktiv zu werden „unabhängig davon, ob ein Ermittlungsverfahren geführt wird und wie dieses ausgeht.“ Möller konnte seinen Wahlkreis mit 33,6 Prozent gewinnen.