
In Islamabad in Pakistan warten fast 2.500 Afghanen auf ihre Ausreise nach Deutschland – in Hotels. Wie aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Grünen hervorgeht, betrifft dies angebliche Menschenrechtsaktivisten, Kulturschaffende, Journalisten, ehemalige Ortskräfte und vulnerable Gruppen wie Angehörige der „LGBTIQ“-Community und alleinstehende Frauen, die allesamt bereits Aufnahmezusagen erhalten haben. Und: Sie sind auf Steuerzahlerkosten in Hotels, sogenannten „Guesthouses“, untergebracht.
Besonders brisant: Die Unterkünfte in Pakistan werden von einem von der Bundesregierung beauftragten Dienstleister gestellt, bei der Unterbringung hilft dabei die Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ). Auf Anfrage von NIUS, wer der externe Dienstleister sei und welche Finanzbeträge dieser für die Unterbringung von ausreisewilligen Migranten von der Bundesregierung erhalte, verwies das Bundesinnenministerium auf das Auswärtige Amt. Eine Antwort steht noch aus.
Die Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit wiederum beschäftigt nach wie vor 24 Personen vor Ort. Sie sind zuständig für die Unterstützung der Ausreise, ihre Verträge können bei Bedarf verlängert werden. Die Deutsche Botschaft in Islamabad ist mit drei Entsandten des Auswärtigen Amts, vier Lokalbeschäftigten, zwei Dokumenten- und Visumberatern der Bundespolizei und drei BAMF-Mitarbeitern (plus vier formell abgeordneten BAMF-Mitarbeitern) involviert. Eine Personalreduzierung sei derzeit nicht geplant, heißt es.
Ein geflüchteter Afghane wartet in Islamabad auf seine Ausreise nach Deutschland.
Laut der Antwort auf die Anfrage untergliedern sich die in Pakistan wartenden Afghanen in 1.245 Personen im Bundesaufnahmeprogramm Afghanistan (295 Hauptpersonen, 950 Familienangehörige), 772 im Überbrückungsprogramm (109 Hauptpersonen, 663 Familienangehörige), 297 Personen im Ortskräfteverfahren (50 Hauptpersonen, 247 Familienangehörige) und 70 Personen der Menschenrechtsliste (17 Hauptpersonen, 53 Familienangehörige). Das bedeutet auch: Von den „Aufnahmezusagen“ der Bundesregierung entfallen fast 80 Prozent auf Familienangehörige der Personen vor Ort.
In drei Fällen wurden Aufnahmezusagen im Bundesaufnahmeprogramm widerrufen, was drei Hauptpersonen und zehn Begleitpersonen betrifft. Unklar ist, welche Gründe dahinterstehen. Betroffene haben Klagen und Anträge auf Eilrechtsschutz eingereicht, wobei in zwei Fällen der Eilrechtsschutz abgelehnt wurde. Personen, deren Aufnahmezusage widerrufen wurde, mussten die „Guesthouses“ verlassen, ihr Verbleib ist unklar.
In den vergangenen Monaten flog die Bundesregierung unter Olaf Scholz immer wieder Afghanen ins Bundesgebiet ein. Im April landete ein Charterflug mit 138 Afghanen in Leipzig. Die Ankunft sorgte auch deshalb für Verstimmung, weil kurz vor Abflug zahlreichen Personen das Boarding verweigert worden war, weil, wie Welt berichtet, Bundespolizisten „Sicherheitsbedenken“ geäußert hätten. Auch waren Fälle bekannt geworden, wonach Menschen ihre Identität und Herkunft verschleiert haben, um Zusagen zu erhalten.
Für Ausflug, Unterkunft und Versorgung von mehreren Tausend Afghanen aus Pakistan hatte die Bundesregierung zwischen 2022 und November 2024 49 Millionen Euro ausgegeben, wie NIUS exklusiv berichtet hatte. Wegen Sicherheitsbedenken (geäußert unter anderem von Botschaftern und Mitarbeitern des Innenministeriums) sowie Fällen von Afghanen, die in Deutschland immer wieder Gewaltdelikte und Terrorakte verüben, steht das Aufnahmeprogramm immer wieder in der Kritik. Die Bundesregierung unter Merz hatte versprochen, die Aufnahme einzustellen; gleichwohl harren die Afghanen mit eigentlich rechtsverbindlichen Zusagen in Pakistan.
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