
Deutschland hatte seit der Machtübernahme der Taliban im Sommer 2021 Zehntausenden Afghanen Aufnahmezusagen erteilt. Rund 35.000 Afghanen kamen auf diesem Weg nach Deutschland. Zuletzt stellte sich heraus, dass nur ein Bruchteil der jüngst Eingereisten tatsächlich afghanische Ortskräfte in vormals deutschen Diensten, etwa für die Bundeswehr, waren. Dass es bei diesem Programm nicht immer mit rechten Dingen zuging, war bald unübersehbar. Bundespolizei, Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BamF) sowie Verfassungsschutz wollten/sollten Sicherheitschecks vornehmen – halbstaatlich assistiert von einigen NGOs. Es kam bei der Visavergabe zu Verschleierungen der Identitäten und auch zu fragwürdigen Abläufen im Baerbock-Amt. TE hat regelmäßig darüber berichtet. Fahnder kamen zum Schluss, das grün geführte Außenamt habe sich als Schleuser betätigt.
Nun geht es um weitere 2.400 Afghanen, die in der pakistanischen Hauptstadt Islamabad auf die Reise nach Deutschland warten. Bereits Ende 2024, also noch zu Zeiten einer geschäftsführenden Außenministerin Baerbock (Grüne), hatte die pakistanische Regierung nach Ablauf eines Ultimatums gefordert, den Status dieser in Islamabad befindlichen Afghanen, denen die Aufnahme durch Deutschland zugesagt war, zu klären. Der neue Außenminister Wadephul (CDU) will sie jedenfalls nach Deutschland bringen, da dies rechtlich verbindlich sei.
Die pakistanische Regierung wird unterdessen ungeduldig, weil der Prozess viel länger dauert als geplant. Im Schnitt warten die Afghanen aktuell rund acht Monate auf ihre Reise nach Deutschland, die Visa für Pakistan sind aber nur drei Monate gültig. Das heißt: Die Menschen befinden sich illegal in Pakistan. Das will die Regierung in Islamabad nicht weiter akzeptieren. Berlin sollte die von der Deutschen Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) angemieteten Gästehäuser in Islamabad zunächst bis zum 31. März, dann auf deutsche Intervention bis 30. Juni räumen. Aber es geschah nichts. Nach Informationen der WELT AM SONNTAG sind derzeit obendrein keine für die letzten Prüfungen benötigten BamF-Mitarbeiter vor Ort, da sie wegen des indisch-pakistanischen Konflikts im Mai aus Sicherheitsgründen ausgeflogen wurden.
Wenige Tage vor Ablauf der Frist wurde Pakistan indes aktiv. Pakistanische Behörden begannen mit Razzien in den Gästehäusern und brachten einzelne Afghanen mit abgelaufenem Visum ins Haji-Abschiebelager nahe Islamabad. Nach „WamS“-Recherchen waren dies seit Beginn der Einsätze rund 150 Afghanen mit Aufnahmezusage; ihr Verbleib ist teils unklar. Am 2. Juli teilte das Auswärtige Amt mit, ihm seien die Festnahmen zweier betroffener Familien bekannt. Weil Abgeschobene oft ihre Pässe zurücklassen müssen, bemühen sich deutsche Stellen nun, die Dokumente per Kurier auf die afghanische Seite der Grenze zu bringen. Dort können sie die Betroffenen wieder in Empfang nehmen – für eine legale Wiedereinreise nach Pakistan.
Das Auswärtige Amt beschwichtigt: Man stehe „in engem und hochrangigem Kontakt mit der pakistanischen Regierung“, um Abschiebungen von Afghanen mit gültiger Aufnahmezusage, die sich zum Zwecke der Visumsprüfung in Islamabad aufhielten, zu verhindern. Weiter heißt es: Die pakistanischen Behörden ließen ihr Verständnis dafür erkennen, „dass ein Abschluss der Ausreisen in den humanitären Aufnahmeprogrammen (…) nicht bis zum Monatsende möglich sein wird“.
Die neue Bundesregierung will das laufende Aufnahmeprogramm zwar beenden und keine neuen starten. Außenminister Johann Wadephul (CDU) kündigte jedoch an, sich an bestehende Aufnahmezusagen halten zu wollen – sofern diese rechtlich bindend seien. Dass Letzteres so zu sein scheint, zeigt ein erstinstanzliches Urteil des Berliner Verwaltungsgerichts vom 8. Juli 2025: Die Bundesregierung muss einer afghanischen Familie mit Aufnahmezusage ein Visum für die Einreise nach Deutschland erteilen. Es geht hier konkret um eine afghanische Familie mit 14 Personen. Dem Gericht liegen nach eigenen Angaben schätzungsweise etwa 40 weitere ähnliche Fälle als Eilanträge und Klagen vor.
Das Auswärtige Amt schreibt baerbock- und gendergerecht in einer der „WamS“ vorliegenden Erklärung: „Eine konkrete Abschiebungsgefahr für die Antragsteller:innen ist (…) nicht dargetan.“ Gender-Slang, wie er sich offenbar zu Baerbocks Zeiten im Auswärtigen Amt eingebürgert hat und von Wadephul nicht korrigiert wurde.
Wäre es da nicht eine angemessene Maßnahme, wenn man Baerbock aus New York zurückholte und in Begleitung von Ex-Innenministerin Faeser (SPD) als Sonderbotschafterin nach Islamabad schickte, um aufzuräumen, was sie mitverursacht hat? Nur mal so als boshaftes Gedankenspiel.