Afghanin mit 13 Familienangehörigen klagt auf Zuwanderung nach Deutschland

vor etwa 5 Stunden

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Bildquelle: Tichys Einblick

Die Klägerin war nach Informationen des ARD-Hauptstadtstudios vor der Machtübernahme der Taliban im August 2021 für die afghanische Regierung tätig. Neben ihrer politischen Arbeit gilt sie als Schriftstellerin und Wissenschaftlerin, mit mehrmaligen Forschungsaufenthalten in Deutschland. Bereits vor längerer Zeit wurde ihr und 13 Familienmitgliedern, darunter mehreren kleinen Kindern, eine Aufnahmezusage durch die Bundesregierung erteilt.

Die Familie lebt seither in prekärer Lage in Islamabad. Nach einem erfolgreichen Sicherheitsinterview im Oktober 2023 hieß es im März 2024, die Visa seien ausgestellt. Doch statt der Einreise folgte eine erneute Befragung, ein geplanter Abflug verstrich ungenutzt. In der Klage heißt es, man habe mehrfach und vergeblich versucht, die Aufenthaltstitel in Pakistan zu verlängern. Mittlerweile drohe der Familie die Abschiebung, weil die Visa abgelaufen seien und keine weitere Verlängerung möglich sei – trotz bezahlter Gebühren.

Zusätzlich wächst die Sorge, dass das Botschaftspersonal der Bundesrepublik Deutschland in Islamabad wegen des angespannten Verhältnisses zwischen Indien und Pakistan reduziert werden könnte – was die Lage weiter erschweren würde.

Seit dem Zusammenbruch der afghanischen Republik im Sommer 2021 hat Deutschland über verschiedene humanitäre Wege 36.000 Afghanen aufgenommen, insbesondere gefährdete Personen, die in ihrer Heimat mit der deutschen Regierung oder westlichen Institutionen zusammengearbeitet hatten. Zuletzt landete im April 2025 ein Charterflug aus Pakistan in Leipzig mit 138 Passagieren. 20 weiteren Afghanen wurde kurzfristig die Einreise verweigert – unter Berufung auf Sicherheitsbedenken.

Aktuell warten noch 3000 Afghanen mit gültiger Aufnahmezusage in Pakistan auf ihre Ausreise nach Deutschland. Viele von ihnen berichten von stockenden Verfahren, fehlender Kommunikation und wachsender Verzweiflung.

Gleichzeitig gerät das gesamte Bundesaufnahmeprogramm unter politischen Druck: SPD und CDU/CSU, die seit dem Regierungswechsel im Frühjahr 2025 gemeinsam regieren, haben im Koalitionsvertrag vereinbart, bestehende Programme möglichst zu beenden und keine neuen Aufnahmeinitiativen mehr zu starten. Vor allem in konservativen Kreisen wird das Afghanistan-Programm zunehmend kritisch gesehen.

Der Fall der afghanischen Familie stellt die deutsche Politik vor ein Dilemma: Einerseits existiert eine rechtsverbindliche Aufnahmezusage für besonders gefährdete Personen – andererseits will die neue Regierung die Zuwanderung aus Drittstaaten reduzieren und restriktiver gestalten.

Ob das Berliner Verwaltungsgericht dem Eilantrag stattgibt, ist offen. Klar ist aber: Der Ausgang des Verfahrens könnte Signalwirkung für hunderte ähnliche Fälle haben – und eine Grundsatzdebatte darüber auslösen, welche Verantwortung Deutschland gegenüber ehemaligen afghanischen Partnern trägt.

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