Afghane mit Messer will Frau vergewaltigen, kommt aus der Haft frei und kann nicht abgeschoben werden

vor etwa 2 Monaten

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Bildquelle: NiUS

Ein afghanischer Sexualstraftäter, der eine Haftstrafe von drei Jahren und acht Monaten verbüßt hat, lebt seit einigen Tagen frei in Bünde im Kreis Herford (NRW) und kann nicht abgeschoben werden. Darüber berichtet das Westfalen Blatt. Obwohl das Ausländeramt des Kreises Herford nach seiner Verurteilung die Abschiebung anstrebte, blockiert das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) dies bis heute.

Der 24-jährige Afghane Abdulbasi R. war 2021 in Bielefeld nachts in das Schlafzimmer eines Paares eingedrungen und hatte versucht, die Frau mit gezücktem Messer sexuell zu missbrauchen. In der Nacht zum 12. Juli 2021 kletterte er auf den Dachbalkon der Nachbarn und drang gegen 3:30 Uhr mit einem 30 Zentimeter langen Messer durch die offene Tür in die Wohnung ein.

Die Stadt Bünde in NRW

Der Afghane nahm die 49-jährige Frau daraufhin in den Würgegriff und drohte, sie mit dem Messer zu töten. R. forderte Sex, doch als er der Frau unter das Nachthemd fasste, wehrte die sich heftig. Sie biss den Täter, und ihr Lebensgefährte wurde wach. Dem Paar gelang es, den Angreifer in die Flucht zu schlagen. Zum Tatzeitpunkt soll Abdulbasi R. einen Alkoholwert von 2,0 Promille im Blut gehabt haben.

Ausgerechnet diesen Verbrecher kann die Bundesrepublik nicht abschieben. Dabei verweist das BAMF auf die Menschenrechtslage in Afghanistan, die für ein Abschiebeverbot sorgt. Nach Paragraf 60/5 des Aufenthaltsgesetzes verbietet die Menschenrechtskonvention eine Abschiebung, wenn in Afghanistan Gefahren für Leib, Leben oder Freiheit drohen. „Das bedeutet, dass es nach diesem Paragrafen unerheblich ist, was ein Ausländer in Deutschland getan hat. Es kommt nur darauf an, was ihn in seiner Heimat erwartet“, so der BAMF-Sprecher Jochen Hövekenmeier. Ihm zufolge gilt für den jungen Afghanen dort die „vollständige Verelendung“.

Das hilft der Kommune vor Ort nicht. „Es muss jetzt gehandelt werden“, so Landrat Jürgen Müller (SPD) gegenüber dem Westfalen Blatt. Er verweist auf das Aufenthaltsgesetz, das bei Sexualdelikten bereits ab einer Haftstrafe von einem Jahr ein starkes Interesse Deutschlands an einer Ausweisung sieht. „Das BAMF hält das Abschiebeverbot aber bis heute aufrecht.“

Der SPD-Politiker will Abdulbasi R. ausweisen.

Ein Verwaltungsgericht im Saarland entschied 2021 anders: Ein mehrfach vorbestrafter Afghane könne trotz schwieriger Verhältnisse in Afghanistan überleben. In dem Urteil heißt es: „[Er werde] aufgrund der ihm eigenen besonderen Robustheit im Umgang mit Gewalt und seiner Entschlossenheit zur rechtswidrigen Aneignung fremden Eigentums im Falle einer Rückkehr in der Lage sein, auch unter den schweren Lebensbedingungen in Afghanistan ein kleines Einkommen zu erzielen und damit seine Existenz in noch ausreichendem Umfang zu sichern.“

Kurz vor der Entlassung des verurteilten Sexualstraftäters Abdulbasi R. fand am 22. Januar in der JVA Bielefeld-Brackwede eine Fallkonferenz statt. Daran beteiligten sich unter anderem das Landeskriminalamt, die Polizei und die Staatsanwaltschaft Bielefeld und das Ausländeramt des Kreises, um Maßnahmen zur Gefahrenminimierung zu besprechen.

SPD-Bundestagsabgeordneter Stefan Schwartze schaltete sich auf Initiative von Landrat Jürgen Müller (SPD) beim Bundesinnenministerium ein. Zudem informierte Müller NRW-Innenminister Herbert Reul (CDU) und Flüchtlingsministerin Josefine Paul (Grüne), woraufhin am 14. Februar eine weitere Fallkonferenz mit den zuständigen Behörden stattfand.

Da Abdulbasi R. als rückfallgefährdet gilt, wird er nun im NRW-Programm KURS („Konzeption zum Umgang mit rückfallgefährdeten Sexualstraftätern“) überwacht. Das Programm ermöglicht eine enge Zusammenarbeit zwischen Justiz, Polizei und Staatsanwaltschaft.

Doch wer ist Abdulbasi R., wie kam er nach Deutschland und was passierte in der Tatnacht zum 12. Juli 2021? Genaueres geht aus dem Urteil des Landgerichts Bielefeld vom 24. Februar 2022 hervor, das NIUS vorliegt.

Die Unterlagen zum Gerichtsurteil offenbaren erschreckende Details zu Abdulbasis Werdegang und den Tathergang im Einzelnen:

Abdulbasi reiste über die Türkei nach Griechenland und erreichte noch im Jahr 2015 Deutschland. Der Angeklagte hatte eine instabile Schul- und Berufslaufbahn. Nachdem er 2016 die Hauptschule nur kurz besucht hatte, brach er seinen Sprachkurs nach einer Schlägerei ab. 2017 zog er in eine Wohngruppe, anschließend in eine eigene Wohnung und besuchte kurzzeitig wieder eine Schule. Ein Streit mit einer Lehrerin führte jedoch dazu, dass er den Schulbesuch abbrach. Später besuchte er das K.-Kolleg, gab die Schule jedoch nach sechs Monaten auf, nachdem er seine Monatsfahrkarte verloren hatte. Danach arbeitete er kurzzeitig als Produktionshelfer, bis eine Knieverletzung ihn 2019 außer Gefecht setzte. Nach einer Operation konnte er bis 2020 nicht arbeiten und erhielt Unterstützung vom Jobcenter.

Ab November 2020 war er über eine Zeitarbeitsfirma beschäftigt, gab diese Arbeit aber im Mai 2021 auf, da er sich finanziell benachteiligt fühlte und den Unterschied zwischen Netto- und Bruttogehalt nicht verstand. Nachdem er eine Kündigung unterzeichnet hatte, wurde er im Obdachlosenasyl gemeldet. Seitdem war er obdachlos, übernachtete gelegentlich bei Freunden.

Zur Tatnacht: Am Abend des 11. Juli 2021 feierte er gemeinsam mit einem Freund und einer Bekannten deren Geburtstag. Während der Feier traf er auf einen weiteren Bekannten, der ihm erneut den Schlüssel zu seiner Wohnung überließ, damit R. dort übernachten konnte. Gegen 03:30 Uhr erreichte Abdulbasi die Wohnung seines Bekannten.

Dort fasste er den Entschluss, sich das Leben zu nehmen, und nahm ein 30 cm langes Messer mit Wellenschliff an sich. Statt sich selbst zu verletzen, kletterte er jedoch mit dem Messer auf die Dachterrasse und balancierte auf der Brüstung. Dabei gelangte er auf die angrenzende Dachterrasse der Nachbarwohnung, deren Balkontür unverschlossen war.

Beim Betreten des Schlafzimmers fasste der Afghane laut Gericht den Entschluss, die Frau zu missbrauchen. Abdulbasi  würgte sie von hinten und forderte sie unter Androhung ihres Lebens auf, nicht zu schreien. Trotz der Bedrohung mit dem Messer wehrte sich die Frau heftig. Während des Kampfes griff er ihr an die Brust, massierte sie, leckte ihr über das Gesicht und sagte ihr, dass er Sex wolle. Er forderte sie zudem auf, ihm „die Eier zu lecken“ und flehte sie an, keine Polizei zu rufen, da er nicht ins Gefängnis gehen wolle.

Als der Lebensgefährte wach wurde, sprang er den Täter an, woraufhin es zu einer körperlichen Auseinandersetzung kam. Der Angeklagte konnte sich jedoch losreißen und floh über die Dachterrasse zurück in die Wohnung seines Bekannten. Dort wurde er am Morgen des 12. Juli 2021 durch ein Sondereinsatzkommando der Polizei festgenommen.

Das Urteil des Landgerichts Bielefeld lautete: „Der Angeklagte wird wegen sexueller Nötigung unter Verwendung eines gefährlichen Werkzeugs in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung, vorsätzlicher Körperverletzung und Hausfriedensbruch zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und acht Monaten verurteilt.“

Nachdem er seine Haftstrafe verbüßt hat, lebt Abdulbasi R. seit einigen Tagen in Bünde im Kreis Herford (NRW) auf freiem Fuß.

Abdulbasi R., der seit 2017 eine gültige Aufenthaltserlaubnis besitzt, hat Verwandte im Kreis Gütersloh und besuchte vergangene Woche ein Jugendzentrum in Halle, das daraufhin am Wochenende aus Sicherheitsgründen schloss. Die Leitung des Jugendzentrums entschied sich zur vorübergehenden Schließung, nachdem die aktuelle Berichterstattung über den Fall eines afghanischen Besuchers für Aufsehen gesorgt hatte. Normalerweise ist das Zentrum samstags für junge Erwachsene ab 18 Jahren geöffnet, wobei auch Flüchtlinge zu den Besuchern zählen.

Das Haller Jugendzentrum im Bürgerzentrum Remise.

Wie das Westfalen Blatt berichtet, war Abdulbasi R. bereits in der Vergangenheit im Jugendzentrum auffällig geworden. Um mögliche Risiken für das unterbesetzte Betreuungspersonal zu vermeiden, beschloss die Leitung, das Zentrum vorsorglich zu schließen.

Eine Rund-um-die-Uhr-Überwachung könne aktuell nicht stattfinden. Er gilt heute laut Bericht als rückfallgefährdet, insbesondere unter Einfluss von Alkohol und Drogen. Und dennoch kann Deutschland ihn nicht ausweisen.

Auch bei NIUS: Wie ein Asylbewerber aus Gambia die Gemeinde Waldtann terrorisiert – und die Politik dabei zuschaut

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