
Beim 12. Aktionstag „zur Bekämpfung von strafbaren Hasspostings“ des Bundeskriminalamtes gab es bundesweit insgesamt 180 Polizeimaßnahmen. Darunter zahlreiche Razzien, unter anderem wegen des „Politiker-Beleidigungs“-Paragrafen 188 Strafgesetzbuch. Die Maßnahmen werden gezielt an einem Tag durchgeführt – und das aus einem bestimmten Grund: Abschreckung. Das bestätigte ein Sprecher des bayerischen Landeskriminalamtes auf Anfrage von Apollo News.
„Ja, selbstverständlich“, antwortet uns ein Sprecher des LKA auf die Frage, ob die Maßnahmen eine abschreckende Wirkung hat. Genau darum führe das Bundeskriminalamt Aktionstage durch, um zu zeigen, was Hass im Internet anrichten könne. In Bayern selbst fand auch eine Hausdurchsuchung wegen des Paragrafen 188 statt – das bestätigte das Landeskriminalamt auf Anfrage von Apollo News.
Auch in Mecklenburg-Vorpommern ist eine Maßnahme aufgrund des Paragrafen erfolgt. Auf Anfrage erklärte man gegenüber Apollo News, dass eine „Beschuldigtenvernehmung zu einem Fall der PMK -links-“ geplant sei. Die Vernehmung soll in Neubrandenburg stattfinden. Die Person soll gegen Paragraf 188 des Strafgesetzbuches verstoßen haben, weil die AfD-Politikerin Alice Weidel im Internet beleidigt wurde. Weiter heißt es: „Diese Anzeige wurde über die Zentrale Meldestelle Internet (ZMI) des BKA an das LKA MV übermittelt und stammt ursprünglich von der Meldestelle ‚Hessen gegen Hetze‘.“
In Brandenburg gab es sechs Beschuldigtenvernehmungen, wie das Landeskriminalamt auf Anfrage von Apollo News mitteilte. In zwei Fällen kam es zu Vernehmungen wegen des Paragrafen 188. Eine Vernehmung wurde wegen des Wortes „Nazischlampe“ geführt. Näheres teilte das LKA nicht mit, allerdings lässt sich aufgrund des Wortes schließen, dass Alice Weidel beleidigt worden sein könnte.
Zum Ablauf des Aktionstages erklärte der Sprecher des LKA Bayern Folgendes: Das BKA gibt den Termin des Aktionstages zentral vor. Anschließend werden die einzelnen Landeskriminalämter abgefragt, ob Maßnahmen wie Hausdurchsuchungen anstehen, die an diesem Tag durchgeführt werden können. Die Maßnahmen werden ans BKA übermittelt sowie an die zuständigen Polizeibehörden vor Ort. Die lokalen Polizeibehörden sind für die praktische Umsetzung zuständig. Das LKA sei nur organisatorisch involviert.
Er betonte, dass der Aktionstag der zentralen Durchführung der Hausdurchsuchungen diene. Es würden nur Hausdurchsuchungen durchgeführt, für die bereits ein richterlicher Beschluss vorliegt. Diese Hausdurchsuchungen hätten aber auch ohne Aktionstag stattgefunden. Insgesamt gab es zwölf Hausdurchsuchungen in Bayern, wie die Generalstaatsanwaltschaft mitteilte.
Auch das LKA Mecklenburg-Vorpommern äußert sich gegenüber Apollo News ähnlich: „Die Durchführung eines Aktionstages zu einem bestimmten Kriminalitätsphänomen begründet keine polizeilichen Maßnahmen. Diese Maßnahmen würden also auch ohne die Durchführung eines Aktionstages durchgeführt werden.“
In Rheinland-Pfalz wurde ein Beschluss vollstreckt. „Dieser erging wegen des Vorwurfs des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen“, teilte die Generalstaatsanwaltschaft Koblenz gegenüber Apollo News mit. Auch die Generalstaatsanwaltschaft teilte mit: „Es werden keine Beschlüsse beantragt, nur weil ein Aktionstag ansteht, die ansonsten nicht beantragt worden wären.“
Auch wurde die abschreckende Wirkung von Medienberichten betont: „Eine abschreckende Wirkung messen wir der öffentlichen Berichterstattung über Aktionstage gegen Hassrede im Internet bei. Die Berichterstattung hierüber soll potenziellen Tätern vor Augen führen, dass Hassrede im Internet strafbar sein kann und durch die Strafverfolgungsbehörden konsequent verfolgt wird.“
Das Landeskriminalamt Bremen schrieb in einer öffentlichen Pressemitteilung, dass fünf Hausdurchsuchungen durchgeführt wurden. Die Beschuldigten sind zwischen 19 und 68 Jahren alt. Es gibt ein laufendes Verfahren wegen des Verbreitens von Propagandamitteln verfassungswidriger und terroristischer Organisationen und vier laufende Verfahren wegen des Verdachts der Volksverhetzung.
Eine Person postete einen laut der Polizei „volksverhetzenden Post gegen Flüchtlinge und Asylanten“, heißt es in der Pressemitteilung. „Dazu wurde über eine Instagram-Story ein Video geteilt, die eine Fahne der Terrororganisation ‚Islamischer Staat‘ (IS) zeigt.“ Eine Person habe zur „Auslöschung“ der Alawiten aufgerufen. Außerdem gab es einen antisemitischen Post. Eine Person postete einen Beitrag auf YouTube mit dem Titel: „Bist du Jude? Wenn ja, ruft Auschwitz“. In allen Fällen beschlagnahmten die Ermittler Handys und Datenträger.