Aktionstag gegen Hass im Netz: Niemand kann sich „verstecken“, man muss „jederzeit mit einer konsequenten Strafverfolgung rechnen“

vor etwa 5 Stunden

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Bildquelle: Apollo News

Am Mittwoch stand erneut ein sogenannter Aktionstag der Strafverfolgungsbehörden, koordiniert vom Bundeskriminalamt, an. Unter dem Motto der „Bekämpfung von strafbaren Hasspostings“ gab es bundesweit insgesamt 180 Polizeimaßnahmen. Darunter zahlreiche Razzien, unter anderem wegen des „Politiker-Beleidigungs“-Paragrafen 188 Strafgesetzbuch. Apollo News fragte bei den einzelnen Landeskriminalämtern, welche die Razzien unter anderem durchführten, nach ihrer Auffassung über den Zweck der Razzien. Heraus kam vor allem eines: Man wolle vermeintliche Täter einschüchtern.

So erklärte das Landeskriminalamt Schleswig-Holstein, dass die „regelmäßig stattfindenden Aktionstage zur Bekämpfung von Hasskriminalität“ ein „deutliches Zeichen gegen Gewalt und die Verbreitung von extremistischem Gedankengut“ setzen sollen. Niemand könne sich „hinter der vermeintlichen Anonymität des Internets verstecken“ und man müsse „jederzeit mit einer konsequenten Strafverfolgung rechnen“.

Das Landeskriminalamt Hamburg erklärte, dass „die deutschen Strafverfolgungsbehörden“ mit dem Aktionstag „ein deutliches Zeichen gegen Gewalt und die Verbreitung von extremistischem Gedankengut im Netz“ setzten würden. Ein solcher Tag würde dazu beitragen, „das Bewusstsein für das Kriminalitätsphänomen zu schärfen und die Bevölkerung zu motivieren, aktiv zu dessen Bekämpfung beizutragen“, beispielsweise durch „das Melden von Hasspostings“.

Seitens des LKA Sachsen erklärte man ähnlich wie in Hamburg, dass ein solcher Aktionstag den Zweck habe, „Bürgerinnen und Bürger im Umgang mit potenziell radikalen (und strafrechtlich relevanten) Äußerungen in sozialen Netzwerken aufzuklären und zu sensibilisieren“.

„Ja, selbstverständlich“, antwortete uns ein Sprecher des LKA auf die Frage, ob die Maßnahmen eine abschreckende Wirkung haben. Genau darum führe das Bundeskriminalamt Aktionstage durch, um zu zeigen, was Hass im Internet anrichten könne. In Bayern selbst fand auch eine Hausdurchsuchung wegen des Paragrafen 188 statt – das bestätigte das Landeskriminalamt auf Anfrage von Apollo News (mehr dazu hier).

Zum Ablauf des Aktionstages erklärte der Sprecher des LKA Bayern Folgendes: Das BKA gibt den Termin des Aktionstages zentral vor. Anschließend werden die einzelnen Landeskriminalämter abgefragt, ob Maßnahmen wie Hausdurchsuchungen anstehen, die an diesem Tag durchgeführt werden können. Die Maßnahmen werden ans BKA übermittelt sowie an die zuständigen Polizeibehörden vor Ort. Die lokalen Polizeibehörden sind für die praktische Umsetzung zuständig. Das LKA sei nur organisatorisch involviert.

Er betonte, dass der Aktionstag der zentralen Durchführung der Hausdurchsuchungen diene. Es würden nur Hausdurchsuchungen durchgeführt, für die bereits ein richterlicher Beschluss vorliegt.

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