
Nach der Einstufung der AfD als „gesichert rechtsextremistisch“ durch das Bundesamt für Verfassungsschutz hat sich auch Thüringens Innenminister Georg Maier für einen anderen Umgang mit AfD-Mitgliedern im Staatsdienst ausgesprochen. Der SPD-Politiker betonte gegenüber dem Redaktionsnetzwerk Deutschland, man müsse sich dabei nun überlegen, „wie man mit der Hochstufung der AfD als gesichert rechtsextremistisch umgeht“.
Dazu nannte er ein Beispiel aus Thüringen – wo der Landesverband der AfD bereits zuvor als „gesichert rechtsextrem“ eingestuft wurde. Er empfahl seinen Landeskollegen sowie dem neuen Bundesinnenminister Alexander Dobrindt, „dass man alle Beamtinnen und Beamten nochmal informiert und belehrt, dass es da einen Widerspruch geben kann zwischen ihrer Tätigkeit und der Parteimitgliedschaft“, so Maier.
Er sei sich zwar bewusst, dass die Mitgliedschaft allein kein Grund für die Entlassung sein könne und es darüber hinaus ein „besonderes Engagement geben muss“. In Thüringen habe es solche Einzelfallüberprüfungen aber schon gegeben, „und das führt dann auch zu disziplinarischen Konsequenzen“. Maier fordert jetzt bundesweit ein einheitliches Vorgehen: „Bund, Länder und Kommunen. Dazu müssen wir uns jetzt bei der Innenministerkonferenz verständigen.“
Die kommende Innenministerkonferenz findet vom 11. bis 13. Juni mit dem Fokus auf der Hochstufung der AfD durch den Verfassungsschutz statt. Vertreter des Inlandsgeheimdienstes sind zudem geladen, um die Neueinstufung der AfD tiefgehender zu erklären. Bislang hat die Behörde bis auf eine Pressemitteilung keine konkreten Fälle, die zu der Hochstufung geführt haben, genannt. Das 1.100 Seiten schwere Gutachten wird zunächst zurückgehalten.
Nach der Verkündung am vergangenen Freitag hatten dennoch mehrere Länder Konsequenzen, vor allem für AfD-Mitglieder im Staatsdienst gefordert. Die Innenminister von Bayern und Hessen, Joachim Herrmann und Roman Poseck sprachen sich bereits für eine Einzelfallüberprüfung und mögliche Konsequenzen aus. Auch die niedersächsische Innenministerin Daniela Behrens möchte klären lassen, ob sich AfD-Mitglieder im Beamtenverhältnis künftig einem „besonderen Verfahren unterziehen“ müssten (mehr dazu hier).
Dobrindt hatte sich bereits vor seiner Vereidigung als neuer Bundesinnenminister gegen pauschale Konsequenzen ausgesprochen: „Die Verfassungstreue, die von Beamten gefordert ist, kann nur einzelfallspezifisch in Betrachtung genommen werden“, sagte er der Bild. Ob es diese Einzelfallüberprüfung jetzt vermehrt geben werde, blieb damit aber offen.
Der Vorsitzende des Deutschen Beamtenbundes, Ulrich Silberbach, betonte jedoch gegenüber dem RND, es sei jetzt für AfD-Mitglieder „deutlich unwahrscheinlicher geworden“, in das Beamtenverhältnis aufgenommen zu werden. „Denn die Voraussetzung dafür ist ein dauerhaftes Bekenntnis zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung. Ob dieses gegeben ist, dürfte gerade angesichts der zunehmenden Radikalisierung der AfD in den letzten Jahren nun durch die Dienstherren zunehmend infrage gestellt werden.“
Eine pauschale Entlassung lehnte auch er ab. „Vielmehr bedarf es hier im Falle eines konkreten Fehlverhaltens weiterhin einer Prüfung des Einzelfalls, welche disziplinarrechtlichen Konsequenzen angezeigt sind.“ Dieser Aussage zufolge sollten nur Maßnahmen ergriffen werden, wo sie aufgrund eines „Fehlverhaltens“ eben notwendig werden, eine breite Überprüfungswelle fiele damit aber aus.
Spätestens auf der Innenministerkonferenz wollen die Landesminister diesen Umgang gemeinsam besprechen. Zwar wird immer wieder mit Entlassungen gedroht, dass es tatsächlich reihenweise Maßnahmen gibt, gilt derzeit jedoch als unwahrscheinlich.