Als „Nazi“ bezeichnet: Merz zeigt Bürger aus der Schweiz an

vor 16 Tagen

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Bildquelle: Apollo News

Ein 60-jähriger Schweizer aus dem Kanton Glarus wurde verurteilt, da er Friedrich Merz beleidigt haben soll. Konkret erklärte der Mann in Richtung des designierten deutschen Bundeskanzlers, auf X (ehemals Twitter): „Dich dich du Nazi“. Geschrieben hatte dies der Schweizer im März 2023. Für Friedrich Merz ging diese Aussage aber offenbar zu weit, und er zeigte den Mann an.

Die Glarner Staatsanwaltschaft erklärte, dass der 60-jährige Mann „zumindest in Kauf“ genommen habe, Friedrich Merz in seiner Ehre zu verletzen. Das Gericht folgte dieser Argumentation. Das Gericht verhängte eine bedingte Geldstrafe von zehn Tagessätzen gegen den Mann. Der Schweizer muss nun eine Buße von 500 Franken zahlen sowie für die Verfahrenskosten in Höhe von 650 Franken aufkommen.

Es ist nicht das erste Mal, dass Friedrich Merz mittels Anzeigen gegen Bürger vorgeht. Die Aussage „Nazi“ in einem Post auf X mit Bezug zu Friedrich Merz vom September 2023 sollte für eine Nutzerin ebenfalls schwerwiegende Folgen haben, wie der Stern berichtete. Merz zeigte die Frau an. Ein halbes Jahr später durchsuchte die Polizei in der Folge ihre Wohnung. Die Frau, die nach eigenen Angaben im Rollstuhl sitzt, fühlte sich durch die Aktion derart eingeschüchtert, dass sie ihr Profil auf der Plattform löschte.

Ein ähnlicher Fall ereignete sich in Stuttgart, wo ein Nutzer Merz als „drecks Suffkopf“ beschimpft hatte. Auch hier folgte nach einer Strafanzeige und der Aussageverweigerung des Beschuldigten eine Hausdurchsuchung, bei der Smartphone und Laptop beschlagnahmt wurden. Das Landgericht Stuttgart erklärte die Durchsuchung später für „rechtswidrig“. Das Verfahren wegen des Tatbestands der Beleidigung läuft allerdings weiter.

Ein Sprecher des Politikers bestätigte dem Stern, dass Merz Beleidigungen gegen seine Person in sozialen Medien „strafrechtlich verfolgen“ lasse. Geldstrafen oder Schadenersatz spendet er laut eigenen Angaben für soziale Projekte im Hochsauerlandkreis. Kritiker wie der Anwalt Jannik Rienhoff, der mehrere Betroffene vertritt, sehen in dem Vorgehen von Merz eine Überreaktion: „Die meisten Fälle sind Nichtigkeiten – hier sollte ein so mächtiger Politiker drüberstehen.“

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