
Nein, nein, nein, der vormalige Gesundheitsminister Prof. Dr. Karl Lauterbach (seit 2001 SPD, zuvor CDU) ist alles Mögliche, aber kein Hitler-Verehrer. Das wäre er selbst dann nicht, wenn er sich wie Hitler als Vegetarier outete oder einen Schäferhund, Hitlers Lieblingshund, besäße. Lauterbach ist auch kein Nazi, wenn er – gesten- und verschwurbelt wortreich wie immer – bei Reden und in Talkrunden mit seinen Armen herumfuchtelt und dabei für Sekunden auch den rechten Arm im 45-Grad-Winkel nach oben-vorne streckt. So geschehen unter anderem bei einer Rede, die Lauterbach am 22. Juni 2022 in Magdeburg vor lautstarken Verdi-Demonstranten aus dem Pflegebereich hielt. Siehe das Video dazu vor allem in den Sekunden 28 und 38. „So what”, wie nicht nur der Franke in Bamberg sagt.
Zur Posse wird Lauterbachs rechter Arm, wenn eine Frau aus Coburg (45) – gerichtsrelevant – fotografisch exakt den Moment einfängt und verbreitet, in dem Lauterbach den rechten Arm hebt und ins Publikum richtet. Dieser Post wurde im März 2024 in Verbindung mit Berichten über eine Querdenker-Kundgebung verbreitet. Dort hatte einer der Redner in erster Instanz eine Strafe erhalten, weil er beim Winken einen Hitlergruß gezeigt haben soll. Daraufhin setzt die Coburgerin das Lauterbach-Bild ab. Sie habe das Bild nicht verwendet, so die Frau, um einen Hitlergruß darzustellen, sondern um eine Gegenüberstellung mit der Darstellung eines Querdenker-Redners zu machen, der zuvor wegen eines mutmaßlichen Hitlergrußes zu einer Geldstrafe verurteilt worden war.
Die Staatsanwaltschaft Schweinfurt sah das anders, nämlich als Verbreitung verbotener NS-Symbole. Sie beantragte gemäß § 86a Strafgesetzbuch (StGB) zunächst eine Strafe von 3.500 Euro wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen. Das Amtsgericht Schweinfurt hat die Frau aus Coburg nun zu einer Geldstrafe in Höhe von 1.800 Euro verurteilt. Der Richter wertete das von ihr geteilte Bild von Ex-Gesundheitsminister Lauterbach als Darstellung eines Hitlergrußes und folgte damit der Argumentation der Staatsanwaltschaft, die ihren Internetauftritt übrigens mit folgendem „Bekenntnis“ überschreibt: „Justiz ist für die Menschen da.“ Das Urteil ist übrigens noch nicht rechtskräftig.
Die stromlinienförmige Presse und die „Correctiv“-Moralwächter raunen freilich von mehr. Für die Würzburger „Mainpost“ (MP) ist die Coburgerin ohnehin eine „Querdenkerin“. Die MP schreibt unter anderem: Vor der Eingangstür hatten vor Verhandlungsbeginn gut 30 Personen aus dem Querdenker-Milieu Einlass gefordert, um dem Prozess beizuwohnen. Der Fall ist damit für die MP erledigt.
Bei solchen staatstragenden Aktionen kann „Correctiv“ nicht fehlen. Dort weiß man: „In Sozialen Netzwerken kursiert ein Bild von Gesundheitsminister Karl Lauterbach, auf dem er angeblich den Hitlergruß zeigt. Doch aus dem Originalvideo geht hervor, dass Lauterbach während einer Rede lediglich gestikulierte und abwechselnd beide Arme hob, um sich an unterschiedliche Gruppen von Demonstrierenden zu richten.“ Danke „Correctiv“, da wäre man sonst nicht draufgekommen.
Es nicht ist nicht das erste Mal, dass Gerichte und (weisungsgebundene) Staatsanwaltschaften des Oberlandesgerichtsbezirks (OLG) Bamberg als besonders dienstbeflissen auffallen. TE hatte bereits von mindestens zwei weiteren Gerichtspossen in diesem OLG-Bezirk berichtet.
Causa Habeck-„Schwarzkopf“/„Schwachkopf“-Meme: Stefan Niehoff (64) hatte am 12. November 2024 im Morgengrauen eine Hausdurchsuchung der Kripo wegen Volksverhetzung über sich und seine Familie ergehen lassen müssen. Niehoff hatte das satirische Habeck-Meme im Juni 2024 gepostet bzw. retweetet, und Habeck hatte Strafanzeige (eine seiner rund 1.500 Strafanzeigen) erstattet. Anfang Juni 2025 wurde Niehoff schließlich in erster Instanz vom Amtsgericht Haßfurt zu einer Geldstrafe von 55 Tagessätzen zu je 15 Euro, also 825 Euro, verurteilt.
Causa „Faeser“-Meme „Ich hasse Meinungsfreiheit!“ Der Chefredakteur des Deutschland-Kurier, David Bendels, hatte im Februar 2024 auf der X-Seite eine satirische Fotomontage gepostet. Im Bild die damalige Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) mit dem Spruch „Ich hasse die Meinungsfreiheit!“ Bendels wurde dafür wegen „Verleumdung gegen Personen des politischen Lebens“ verurteilt. Am 7. April 2025 verurteilte das Amtsgericht Bamberg den Journalisten zu sieben Monaten Haft auf Bewährung. Die Staatsanwaltschaft hatte acht Monate ohne Bewährung gefordert.
Jaja, die Justiz im „Frei“-Staat Bayern „ist für die Menschen da“ und lässt sich hier von niemandem toppen.