Ermittlung gegen „Hass“ im Netz: Es ist Einschüchterung

vor 28 Tagen

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Bildquelle: Tichys Einblick

Maximilian Tichy im Gespräch mit Journalistin und Influencerin Anabel Schunke über ihren bereits Jahre andauernden Rechtsstreit wegen eines umstrittenen Tweets. Nachdem Schunke wegen Volksverhetzung angeklagt und zu einer Geldstrafe verurteilt wurde, legte sie Berufung ein – mit unerwarteten Wendungen.

Seit fast drei Jahren verfolgt die „Zentralstelle zur Bekämpfung von Hasskriminalität im Internet“ die Weltwoche-Kolumnistin wegen eines Tweets, in dem sie sich negativ über Sinti und Roma äußerte. Doch sind diese Verfolgung und die hohe Strafandrohung tatsächlich gerechtfertigt?

Wenn Meinungsäußerungen als „Hass“ verfolgt werden, muss sich die Zermürben einer freien Journalistin auch negativ auf die Meinungsfreiheit auswirken.

Bis 2017 schrieb Anabel Schunke auch mehrere Beiträge für Tichys Einblick.

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