
Das Skandal-Urteil des Bamberger Amtsgerichts gegen den Herausgeber und Chefredakteur des national-konservativen Online-Portals Deutschland-Kurier, David Bendels, hat jetzt auch den Deutschen Bundestag erreicht. In einer sogenannten Kleinen Anfrage „zur Wahrung der Meinungs- und Pressefreiheit in Deutschland als wichtigem Bestandteil der Menschenrechte“ verlangt die AfD-Bundestagsfraktion u.a. ausführlich Aufklärung darüber, was die – ab jetzt – Ex-Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) bewogen habe, Anzeige gegen Bendels „wegen einer satirischen Bildmontage zu erstatten“.
Bendels war Anfang vom Amtsgericht Bamberg wegen Politiker-Verleumdung gemäß § 188 StGB zu einer Freiheitsstrafe von sieben Monaten auf Bewährung verurteilt. Anlass war ein satirisches Meme („Ich hasse die Meinungsfreiheit“). Das noch nicht rechtskräftige Skandal-Urteil sorgte und sorgt noch immer für Empörung – nicht nur in Deutschland, sondern u.a. in den USA und Großbritannien.
Der britische „Economist“, das weltweit führende Wirtschaftsmagazin mit einer Auflage von 1,4 Millionen Exemplaren, nahm die Causa Bendels zum Anlass für einen besorgten Artikel über das Thema Meinungsfreiheit in Deutschland. Vertreter der US-Regierung, darunter Präsidentenberater Elon Musk, zeigten sich entsetzt. In Deutschland schrieb die „Welt“: „Ein Urteil wie aus einer Diktatur!“
So schickt denn auch die AfD-Bundestagsfraktion in ihrer Anfrage an die Regierung voraus: „Dieses Urteil hat in der Öffentlichkeit erhebliche Debatten ausgelöst. Es stellt sich den Fragestellern die Frage, inwieweit die Meinungs- und Pressefreiheit noch gewahrt ist, wenn kritische oder satirische Darstellungen politischer Amtsträger auf Betreiben von Regierungsmitgliedern strafrechtlich verfolgt und mit Freiheitsstrafe sanktioniert werden.“
Auf diese neun Fragen muss die Merz-Regierung antworten
Die Anfrage der AfD bringt Faeser-Nachfolger Alexander Dobrindt (CSU) gleich in den ersten Tagen seiner Amtszeit unter Druck. Denn er als neuer Innenminister muss die Fragen beantworten. In einem neun Punkte umfassenden Katalog will die AfD-Fraktion konkret wissen:
Fraktionen können durch eine sogenannte Kleine Anfrage schriftlich von der Bundesregierung Auskunft über bestimmte Sachverhalte verlangen. Diese Form der Anfragen wird vor allem von der Opposition genutzt, um die Regierung zu kontrollieren und Informationen sowie Stellungnahmen zu erhalten. Die namentlich von den AfD-Bundestagsabgeordneten Achim Köhler, Rainer Rothfuß und Martin Sichert im Namen der gesamten AfD-Fraktion eingebrachte Anfrage haben die Fraktionschefs Alice Weidel und Tino Chrupalla unterschrieben.