Angebliche „Hassmails“ gegen Ludwigshafener OB nach AfD-Wahlausschluss: Polizei sieht kaum strafbare Inhalte

vor 1 Tag

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Bildquelle: Apollo News

Lautstark beklagte die Stadt Ludwigshafen massenhafte „Hassmails“ gegen ihre scheidende Oberbürgermeisterin Jutta Steinruck. Nach dem Ausschluss des AfD-Bewerbers Joachim Paul von der Oberbürgermeisterwahl auf Grundlage eines von ihr angeforderten Schreibens des Landesverfassungsschutzes machten viele Bürger ihrem Ärger in Zuschriften Luft. Im Rathaus der rheinland-pfälzischen Stadt sah man in vielen Fällen die Grenzen des Strafrechts überschritten.

„Mehr als 400 Mails mit Bezug zur Sache“ habe man erhalten, erklärte die Stadt auf Anfrage von Apollo News. „Rund 280 E-Mails“ enthielten „in der Bewertung der Stadtverwaltung Beleidigungen und Bedrohungen“ und seien daher „an die Polizei und Staatsanwaltschaft weitergeleitet“ worden. In rund zwei Dritteln der Fälle ging es demnach um die Oberbürgermeisterin und Vorsitzende des Wahlausschusses selbst, die anderen richteten sich gegen andere Mitglieder des Wahlausschusses und der Stadtverwaltung.

Aus den meisten dieser Strafanzeigen und Strafanträge folgt nun aber kein Ermittlungsverfahren. Derzeit ermittelt die Polizei Rheinpfalz in 47 Fällen, wobei 46 davon auf Anzeigen der Stadt Ludwigshafen zurückgehen. Eine weitere sei „über die Online-Wache der Polizei Rheinland-Pfalz“ eingereicht worden, so das Polizeipräsidium auf Anfrage von Apollo News.

Laut dem Polizeisprecher wurden „weitere knapp 280 E-Mails“ ohne „strafrechtlich relevanten Inhalt“ angezeigt. Auf die Nachfrage, wie viele dieser ungerechtfertigten Massenanzeigen durch die Stadtverwaltung der Polizei zugeleitet worden seien, lautet die Antwort lapidar: „Alle.“

Wenn man davon ausgeht, dass auch die 46 durch die Stadt angestoßenen Ermittlungsverfahren auf E-Mails beruhten, muss die Zahl der insgesamt weitergeleiteten Zusendungen noch etwas höher gelegen haben als von der Stadt angegeben. Der Anteil der Anzeigen, die in einem allerersten Schritt erfolgreich waren und zu einem Ermittlungsverfahren führten, lag somit bei lediglich etwa einem Siebtel.

Die tatsächliche Bedrohungslage für die Oberbürgermeisterin und ihre Kollegen scheint überschaubar, aber real zu sein. Zwei der Ermittlungsverfahren beziehen sich auf den Verdacht der Bedrohung, 45 auf den Verdacht der Beleidigung. Statt dauerhaftem Polizeischutz erhalten die Betroffenen „Gesprächsangebote zwecks Beratung“ von den Ermittlungsbehörden.

Den Wortlaut der Zuschriften konnte Apollo News bislang nicht in Erfahrung bringen. Daher bleibt auch unklar, nach welchen Kriterien die Stadtverwaltung E-Mails für die Weiterleitung an die Polizei ausgewählt hat. Der von der Stadt vorgebrachte „Verdacht strafbaren Verhaltens“ hat sich jedenfalls in den meisten Fällen nicht erhärtet.

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