
Laut einer Studie der Antidiskriminierungsstelle des Bundes gibt es „in allen Bereichen polizeilichen Handelns“ Diskriminierung. Die am Donnerstag veröffentlichte Untersuchung trägt den Titel „Polizei und Diskriminierung – Risiken, Forschungslücken, Handlungsempfehlungen“. Konkrete Zahlen zur Untermauerung dieser Aussagen werden in der Studie jedoch nicht genannt.
Die Diskriminierungsgefahr bestehe einerseits für „Menschen, die von polizeilichen Maßnahmen übermäßig betroffen sind oder nur unzureichend von der Polizei geschützt werden. Zum anderen können auch Polizist*innen selbst von Diskriminierung betroffen sein“, heißt es in der Pressemitteilung der Antidiskriminierungsstelle. Diskriminierung zeige sich demnach „etwa bei Personenkontrollen, der Anzeigenaufnahme oder im Gewahrsam“. Auch würden „bestimmte Gruppen deutlich häufiger“ betroffen sein – doch erneut bleibt die Studie konkrete Zahlen schuldig.
Ferda Ataman, die Leiterin der Stelle, betonte, die Studie zeige, dass die Polizei „ein Spiegelbild der Gesellschaft“ sei und daher „auch nicht frei von Diskriminierung“. Es brauche „den Mut zur Verbesserung“ und die Bereitschaft, „Diskriminierungen klar zu benennen“. Zwar sei die Arbeit der Polizei „‚zentral‘ für den demokratischen Rechtsstaat“, ebenso „zentral“ sei jedoch „das Vertrauen in die Polizei“. Dieses entstehe „durch Transparenz, Kontrolle und Respekt gegenüber allen Menschen, unabhängig von ihrer Herkunft, ihrem Glauben oder ihrem Aussehen“, so Ataman weiter.
Ataman würdigte die Rolle der Polizei ausdrücklich als „zentral“ für den demokratischen Rechtsstaat: „Die Polizei schützt die Bevölkerung, wahrt die öffentliche Sicherheit und setzt Recht durch. Zentral ist aber auch das Vertrauen in die Polizei – es entsteht durch Transparenz, Kontrolle und Respekt gegenüber allen Menschen, unabhängig von ihrer Herkunft, ihrem Glauben oder ihrem Aussehen“, erklärte sie.
Neben dem Vorwurf, dass es in sämtlichen Bereichen polizeilichen Handelns zu Diskriminierung komme, befasst sich die Studie auch mit Diskriminierungsformen „wie Alter, Geschlecht, Religion, Behinderung oder sexuelle Identität“.
Auch wenn die Autorinnen der Studie keine statistischen Daten liefern, formulierte Atamans Stelle dennoch „mehrere Empfehlungen“. Vorgeschlagen werden unter anderem eine „diskriminierungssensible Überarbeitung polizeilicher Strukturen“, verpflichtende Schulungen für Beamtinnen, unabhängige Beschwerdestellen sowie eine Überprüfung bestehender gesetzlicher Regelungen – etwa zu anlasslosen Kontrollen oder dem Einsatz digitaler Technologien.
Diese Forderungen seien laut Ataman notwendig, denn eine „diskriminierungssensible Polizei“ sei „für alle da“ und könne auch alle schützen, „wenn Politik, Polizei und Zivilgesellschaft gemeinsam daran arbeiten“ würden, „Forschungslücken transparent aufzuarbeiten“.