Antisemitismusvorwurf gegen AfD: Verfassungsschutz stützt sich auf explizit straffreie Äußerungen

vor etwa 3 Stunden

Blog Image
Bildquelle: Apollo News

In dem durch die Veröffentlichung des Cicero nun einsehbaren Gutachten des Verfassungsschutzes zur Einstufung der AfD als „gesichert rechtsextremistische Bestrebung“ führt die Behörde Belege für antisemitische Äußerungen innerhalb der AfD an. In der Partei fänden sich „vermehrt Aussagen, in denen Antisemitismus durch einen Vergleich der COVID-19-Schutzmaßnahmen der Bundesregierung mit der Verfolgung von Minderheiten im Nationalsozialismus zum Vorschein kommt.“ Zur konkreten Begründung dieser Einordnung zieht der Verfassungsschutz auch Aussagen ehemaliger AfD-Mitglieder heran – und auch solche, die unterhalb einer Strafbarkeitsgrenze liegen.

So nimmt der Verfassungsschutz einen stark überzogenen und unangemessenen Vergleich des ehemaligen bayerischen AfD-Politikers Florian Jäger im Zusammenhang mit der Corona-Politik zum Anlass, der AfD ein antisemitisches Weltbild zu unterstellen. Bereits in der Einleitung des Gutachtens stellt die Behörde jedoch klar, dass es sich bei Jäger lediglich um ein Ex-Mitglied handelt.

Jäger habe im Dezember 2021 „Beiträge auf seinem Facebook-Profil“ geteilt, „in denen er die Lage der Ungeimpften angesichts der pandemiebedingten Beschränkungsmaßnahmen mit der Situation der Juden im Nationalsozialismus verglich“, so der Verfassungsschutz.

Jäger verglich damals, dass die Begründung der Nationalsozialisten zur Reichspogromnacht 1938, des Volkszorns auf Juden, nun mit einem politisch instruierten Volkszorn auf Ungeimpfte gleichzusetzen sei. „Aktuell wird nach bekanntem Muster ein Sündenbock für das katastrophale Politikversagen der Regierenden gesucht, und Söder hat ihn gefunden. Es ist der ‚Ungeimpfte‘“, so Jäger damals.

Für diese Aussagen wurde Jäger 2022 wegen Volksverhetzung zu einer Geldstrafe verurteilt. Doch wie der Verfassungsschutz selbst anmerkt, wurde die Verurteilung Jägers im Januar 2024 durch das Bayerische Oberste Landesgericht aufgehoben. Das Gericht kam, so schreibt es der Verfassungsschutz, zu dem Schluss, „dass das Berufungsgericht den Schutzbereich der Meinungsfreiheit rechtsfehlerhaft bestimmt habe. Die gegenständliche Aussage lasse vielmehr verschiedene Interpretationen zu und könne nicht zwingend dahingehend ausgelegt werden, ‚dass der Umgang mit Ungeimpften vergleichbar sei mit den Maßnahmen, denen die jüdische Bevölkerung in Deutschland bereits bei den Novemberpogromen 1938 ausgesetzt gewesen sei‘.“

Dass die Verurteilung aufgehoben wurde, scheint den Verfassungsschutz in seiner Argumentation nicht zu stören. Man fährt ungehindert in der Bewertung fort. So schreibt das Amt, dass „trotz der strafrechtlichen Bewertung des Bayerischen Obersten Landesgerichts“ die „Aussage Jägers im Kontext der hiesigen Prüfung berücksichtigt werden könne, da die verfassungsrechtliche Würdigung anderen Maßstäben folgt“.

Die Behörde erklärt weiter:„Auch wenn Jäger damit nicht die Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung unmittelbar mit den den Juden im Nationalsozialismus widerfahrenen Unrecht vergleicht, trägt er mit der Wahl gerade eben dieses Beispiels dennoch zur Verharmlosung der NS-Gräueltaten an den Juden bei. Damit ist die Äußerung ungeachtet ihrer strafrechtlichen Beurteilung gleichwohl als – wenn auch schwacher – Anhaltspunkt für antisemitische Bestrebungen bei der AfD zu bewerten.“

Publisher Logo

Dieser Artikel ist von Apollo News

Klicke den folgenden Button, um den Artikel auf der Website von Apollo News zu lesen.

Weitere Artikel