Nach NIUS-Recherchen: Deutsche Anwaltsvereine wollen kritische Berichterstattung über Asylanwälte zensieren

vor etwa 2 Monaten

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Bildquelle: NiUS

Nach Berichten von NIUS über das Engagement der Asylrechtsanwältin Berenice Böhlo, die drei Somalis im Zuge ihrer Einreisebemühungen in die Bundesrepublik vertrat, haben der Deutsche Anwaltsverein (DAV) und der Republikanische Anwaltsverein (RAV) die Richtigkeit der NIUS-Recherchen bestätigt. In einem gemeinsamen Statement, welches am Donnerstag veröffentlicht wurde, heißt es: Die NIUS-Recherche sei „die Skandalisierung gewöhnlicher rechtsstaatlicher Vorgänge und die Einschüchterung derer, die ihrer Aufgabe im Rechtsstaat nachkommen“.

Das Statement des „Republikanischen Anwältinnen- und Anwältevereins“

Am Mittwoch hatte NIUS exklusiv über das Engagement von Anwältin Böhlo berichtet, die die drei Asylbewerber Sakeria und Ibrahim A. M. sowie die angeblich 16-jährige Sabirin M. H. anwaltlich vertrat. Ihre ostafrikanischen Mandanten waren über Belarus und Litauen nach Polen und anschließend nach Deutschland eingereist – und bekamen auf ihrem Weg Hilfe von Migrationsaktivisten von „Pro Asyl“ und der „Helsinki Foundation for Human Rights“ aus Polen. Die Rolle von Berenice Böhlo, die zeitgleich mit dem Asylgesuch der Somalis bei der dritten Einreise bei der Bundespolizei vorstellig wurde und in deren Schriftsatz sich nach NIUS-Informationen erstmals eine womöglich gefälschte Geburtsurkunde befand, wirft dabei gewichtige Fragen auf.

Auch, weil Böhlo dabei nicht nur als Rechtsbeistand agiert, sondern in den vergangenen Jahren munter als Aktivistin mit linksradikalen Forderungen auftrat. Ihre Äußerungen für eine grenzenlose Welt und eine solidarische Flüchtlingspolitik, aber auch die Vorgänge rund um die rechtliche Vertretung von Asylbewerbern, sind dabei von NIUS öffentlich gemacht worden. „Was uns hier als Investigativ-Journalismus verkauft wird, ist eine zielgerichtete und gefährliche Schmutzkampagne“, heißt es nun im Solidaritätsstatement, „die Zweifel an der Integrität des deutschen Rechtssystems schüren soll – und damit das Vertrauen in Justiz und Anwaltschaft aushöhlt.“

NIUS hatte im Vorfeld der Veröffentlichung Böhlo und „Pro Asyl“ konfrontiert und ihre Stellungnahmen auch zitiert.

Das Schreiben der Juristen delegitimiert dabei journalistische Recherche und Aufklärung im Sinne der Transparenz. „Anwaltliche Vertretung verhilft Betroffenen zu rechtlichem Gehör, korrigiert falsche behördliche Entscheidungen, verhindert Fehlurteile und schützt vulnerable Gruppen im Rahmen des bestehenden Rechts“, teilte etwa Dr. Sylvia Ruge, Hauptgeschäftsführerin des Deutschen Anwaltvereins, mit. Dabei stellen NIUS-Recherchen dies gar nicht infrage, sondern werfen vielmehr einen Fokus auf eine politische Schlagseite der Rechtsvertretung. Weiter beklagt der Anwaltsverband: „Eine Anwältin bewusst zur Zielscheibe rassistisch motivierter Anfeindungen oder gar Übergriffe zu machen, ist unverantwortlich und abscheulich.“

Die deutsch-polnische Grenze, über die Somalis nach Deutschland gelangten.

Doch der Vorwurf, man würde jemanden zur „Zielscheibe“ machen, geht ins Leere. NIUS hatte die Äußerungen Böhlos thematisiert, die sie auf öffentlichen Podiumsdiskussionen oder Podcasts getroffen hatte – und ihre Position und Rolle hinterfragt, die sie im Rahmen eines bundesweit relevanten Prozesses (der Einreise von drei Somalis) einnahm. Dabei ist die deutsche Justiz mit ihren Anwälten, Verteidigern und Richtern eine Gewalt – und ihr Wirken damit per se öffentlich. Besonders unglaubwürdig ist das Statement der Anwaltsvereine auch vor dem Hintergrund, dass sie in solchen Statements nie beklagen, dass jemand „zur Zielscheibe“ gemacht wird, wenn es sich um linke Recherchen handelt, die von vermeintlich rechten Aktivitäten handeln. Dabei sind Konsequenzen für Beteiligte – von Arbeitsverlusten bis zu Angriffen der Antifa – immer wieder sehr real.

In dem Statement greifen DAV und RAV auch ehemalige Recherchen von NIUS an. So heißt es, dass „bereits die beteiligten Richterinnen diffamiert und bedroht“ worden seien. Dabei handelt es sich um Enthüllungen rund um den Richter der 6. Kammer, Florian von Alemann, der sich öffentlich auf Social-Media-Accounts gegen eine Verschärfung der Migrationspolitik aussprach, zudem Mitglied eines linksextremen Vereins war und als Redner bei Veranstaltungen der Grünen auftrat. Wie Recherchen der Jungen Freiheit gezeigt hatten, gab es dabei weder Strafanzeigen noch konkrete Drohszenarien gegen von Alemann.

Auch heißt es, dass das Vorgehen von NIUS nicht neu sei. „Bereits 2024 hatte dasselbe Portal den Klarnamen einer Asylrechtsanwältin veröffentlicht, die in der Folge heftigen Anfeindungen ausgesetzt war und unter Polizeischutz gestellt werden musste.“ Besonders grotesk: Dabei handelt es sich um Recherchen von NIUS zu der Anwaltskanzlei Bargenda, die den Solingen-Terroristen Issa Al Hasan vertrat und für den Syrer Klage gegen seine Ausweisung eingereicht hatte.

Die Empörung über die Recherche ist nicht nur vor dem Hintergrund des überragenden öffentlichen Interesses im Zusammenhang mit Al Hasans Einwanderung und Nicht-Ausweisung absurd. Die Information über die Mandatierung des Islamisten erhielt NIUS zudem vom Verwaltungsgericht Minden – also von einer juristischen Stelle. In erster Instanz hat das Landgericht Berlin eine Klage der Kanzlei Bargenda abgewiesen und NIUS recht gegeben, dass die Berichterstattung zulässig sei.

Ohnehin mutet das Schreiben so an, als wollten die Anwaltsvereine künftig jede kritische Berichterstattung über eine mögliche politische Voreingenommenheit der Justiz verhindern – und Recherchen zu Interessenkonflikten, politischer Sozialisierung und einer möglichen Involvierung von Juristen in die Asylindustrie zensieren. Dabei sind die Vorgänge von großem öffentlichen Interesse, wie die Zugriffszahlen auf den NIUS-Artikel und die Verbreitung in öffentlichen Medien zeigen.

Auch bei NIUS: Queere Verfassungsrichterin Lucy teilt linksradikale Demo-Aufrufe gegen Friedrich Merz

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