Messer-Terror von Aschaffenburg: Die Chronik des Behörden-Versagens

vor 3 Monaten

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Bildquelle: NiUS

Der Horror von Aschaffenburg hat bundesweit Entsetzen ausgelöst: Enamullah Omarzai (28) ging am Mittwoch im Park Schöntal auf eine Kita-Gruppe los, erstach den kleinen Yannis (2) und einen Passanten (41) mit einem Küchenmesser, verletzte ein Mädchen (2) und einen weiteren Mann (72) schwer, eine Erzieherin kam mit Unterarmbruch ins Krankenhaus. Der afghanische Killer wurde festgenommen und am Donnerstag in die Psychiatrie geschickt – zum mittlerweile vierten Mal.

Das Mädchen und der Senior sind weiterhin in der Klinik, die Erzieherin konnte das Krankenhaus mittlerweile verlassen. Ein Polizeisprecher: „Das Kind wird nicht vor Montag entlassen.“

Nach der Gewalttat wollen sich die Innenminister der Länder und des Bundes am Montag zu einer Sonderkonferenz per Video treffen. Das bestätigte der Sprecher des Bremer Innensenators Ulrich Mäurer (SPD). Dabei wollen sie über den Umgang mit psychisch kranken Straftätern sprechen.

Hintergrund: Enamullah Omarzai hätte gar nicht mehr in Deutschland sein dürfen, längst nach Bulgarien abgeschoben sein müssen. Stattdessen war er noch hier und tötete zwei Menschen.

Die Bild dokumentiert die Chronologie des Abschiebe-Versagens:

19. November 2022: Der Afghane reist erstmal nach Deutschland ein. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) nimmt seine Fingerabdrücke. Ergebnis: Omarzai war bereits in Bulgarien, Österreich und Frankreich. Er soll im Zuge des Dublin-Verfahrens nach Bulgarien abgeschoben werden. Das BAMF kontaktiert die dortigen Behörden.

3. Februar 2023: Bulgarien will Omarzai zurücknehmen. Sechs Monate hat Deutschland Zeit.

9. März 2023: Der Afghane stellt einen Asylantrag in Deutschland – abgelehnt wegen des Dublin-Verfahrens.

Der Afghane auf dem Weg zum Haftrichter.

19. Juni 2023: Das BAMF erlässt den Dublin-Bescheid, Omarzai soll nach Bulgarien. Zuständig: Bayerns Ausländerbehörden. Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (68, CSU): „Aufgrund welcher Fehler und Probleme auch immer hat das BAMF erst am 26. Juli diese Dublin-Entscheidung den bayerischen Ausländerbehörden mitgeteilt.“ Neun Tage vor Frist-Ablauf – zu kurzfristig für deutsche Behörden!

3. August 2023: Deutschland ist jetzt für Omarzais Asylantrag zuständig.

12. Februar 2024: Der Afghane zeigt in einem Zug einen nicht auf ihn ausgestell­ten Fahrausweis. 15 Tagessätze wegen ver­suchten Betrugs.

12. Mai 2024: Unter Cannabis-Einfluss schlägt Omarzai eine Bundespolizistin, greift nach dem Waffenholster eines Beamten, löst die Pri­märsicherung. Hand- und Fußfesseln angelegt, psychiatrische Klinik. Drei Beamte verletzt.

6. Juni 2024: Der Afghane zieht sich vor zwei Polizisten aus, schlägt auf einen Streusalzbehälter ein.

2. August 2024: Omarzai randaliert vor der Asyl-Unter­kunft in Al­zenau, beschädigt ein Auto – Psychiatrie. Auf der Fahrt dorthin soll er Sanitäter und Beamte getreten haben.

29. August 2024: Im Hotel „Zur Brezel“ geht der Afghane auf eine Ukraine­rin mit einem Küchenmesser los, wird zu Boden gerungen. Eine Nacht im Poli­zeigewahrsam.

11. September 2024: Das BAMF lädt den Afghanen zu einer Anhörung vor. Er erscheint nicht – unentschuldigt. Omarzai ist mittlerweile von der Asylunterkunft in Schweinfurt (Bayern) nach Alzenau umgezogen. Dem BAMF ist offenbar mitgeteilt worden, dass Omarzai im Krankenhaus gewesen sei.

4. Dezember 2024: Enamullah Omarzai erklärt, er wolle selbst ausreisen.

Der Afghane erstach den kleinen Yannis.

9. Dezember 2024: Der Afghane bekommt wegen seiner psychischen Erkrankungen eine Betreuerin zugewiesen. Mittlerweile ist er bereits polizeibekannt, hat Beamte und andere Personen angegriffen und versucht, sich selbst zu verletzen.

11. Dezember 2024: Das BAMF droht die Abschiebung an. Omarzai kündigt an, sich selbst um Passpapiere beim afghanischen Generalkonsulat in Frankfurt am Main zu kümmern.

31. Dezember 2024: Der Afghane ist vollziehbar ausreisepflichtig. Joachim Herrmann: „Es hat bis Dezember 2024 keine Entscheidung des BAMF über den Asylantrag gegeben. Insgesamt ein Aufenthalt von zwei Jahren in Deutschland.“

8. Januar 2025: Der Asyl-Fall gilt als abgeschlossen, Omarzai soll abgeschoben werden.

22. Januar 2025: Es kommt zur Tat im Aschaffenburger Park Schöntal.

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