
Warum konnte der 28-jährige Afghane Enamullah Omarzai am Mittwoch in Aschaffenburg zwei Menschen töten, obwohl er ausreisepflichtig war? Während die Frage Behörden länger beschäftigen dürfte, zeigen nun Recherchen, dass der Asylbewerber schon mehrfach mit dem Gesetz in Konflikt geraten war.
Wie Welt unter Berufung auf die Staatsanwaltschaft Aschaffenburg berichtet, habe es eine ganze Liste laufender Ermittlungsverfahren gegen den Afghanen gegeben. Die Vorwürfe reichen dabei von „tätlichen Angriffen auf Vollstreckungsbeamte“ über „Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte“ bis hin zu „vorsätzlicher Körperverletzung, Beleidigung und Sachbeschädigung.“
Einige der Delikte zeigten dabei eine „erhebliche Gewaltbereitschaft“. So soll Omarzai im vergangenen August im unweit gelegenen Alzenau randaliert und ein Auto beschädigt haben. Als die Polizei eintraf, verhielt er sich zunächst kooperativ, schlug dann jedoch wiederholt seinen Kopf auf den Boden. Um eine Selbstverletzung zu verhindern, wurde er ins Klinikum Aschaffenburg gebracht. Auf dem Weg dorthin trat er jedoch einen Rettungssanitäter und einen Polizeibeamten, schreibt Welt.
Wenige Monate zuvor, im Mai, kam es zu einem gewaltsamen Vorfall mit der Polizei. Nachdem er in der Dienststelle der Bundespolizei um Hilfe gebeten hatte, schlug er einer Beamtin ins Gesicht. Als die Polizistin ihn daraufhin zu Boden bringen wollten, griff er nach dem Holster eines Beamten und schaffte es sogar, die „Primärsicherung des Waffenholsters“ zu öffnen. Letztendlich gelang es den Einsatzkräften, ihn mit Hand- und Fußfesseln zu fixieren. Drei Beamte wurden bei diesem Einsatz verletzt. Es wird vermutet, dass er unter dem Einfluss von Cannabis stand.
Trauerkerzen, Blumen und Kuscheltiere liegen nach dem tödlichen Angriff in einem Park am Tatort auf einer Bank
Beamte führen den Messerangreifer ab – es ist nicht das erste Mal, dass die Polizei ihn festnahm..
Im Juni 2024 wurde die Polizei auf den Afghanen aufmerksam, als er sich am Hauptbahnhof Aschaffenburg vor zwei Polizisten vollständig entkleidete und einen Streugutbehälter beschädigte. Auch dieses Verhalten deutet laut Staatsanwaltschaft auf psychische Probleme hin.
Wie Bild berichtet, wurde der Afghane zudem im Frühjahr wegen vorsätzlicher Körperverletzung zu einer Geldstrafe verurteilt. Damals soll der in Kunduz geborene Asylbewerber bei einer Prügelei im Flüchtlingsheim bei Schweinfurt beteiligt gewesen sein. Das Amtsgericht Schweinfurt verurteilte ihn zu 80 Tagessätze zu zehn Euro. Nachdem die Strafe rechtskräftig geworden war und zu einer Ersatzfreiheitsstrafe umgewandelt wurde, konnten Behörden sie jedoch im Dezember nicht vollstrecken, weil die Strafprozessordnung vorsieht, dass das Gericht über die Bildung einer Gesamtstrafe nachträglich zu entscheiden hat – und zeitgleich ein anderes Urteil wegen Betruges anhängig war.
Trotz der gravierenden Vorfälle lagen laut Ermittlungsbehörden „in keinem der genannten Verfahren die Voraussetzungen für eine strafrechtliche einstweilige Unterbringung“ in einer psychiatrischen Klinik vor, so Welt. In zwei Fällen wurde Omarzai vorübergehend in Gewahrsam genommen, eine dauerhafte Unterbringung erfolgte jedoch nicht. Am 12. Dezember informierte die Zentrale Ausländerbehörde die Staatsanwaltschaft Aschaffenburg darüber, dass Omarzai erklärt habe, Deutschland freiwillig verlassen zu wollen. Die Staatsanwaltschaft stimmte zu, doch Omarzai reiste nicht aus.
Einen guten Monat später tötete er in Aschaffenburg zwei Menschen, darunter ein zweijähriges Kind.
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