Auch Ausländerbehörde versagte: Irakischer Mädchen-Mörder kam nicht in Abschiebehaft, weil „der Antrag so mangelhaft“ war

vor 6 Tagen

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Bildquelle: NiUS

Der Fall der getöteten 16-jährigen Ukrainerin Liana K. aus Friedland wirft immer größere Fragen nach dem Versagen deutscher Behörden auf. Im Zentrum steht nun ein Antrag auf Abschiebehaft gegen den tatverdächtigen 31-jährigen Iraker, der im Juli 2025 vom Amtsgericht Hannover zurückgewiesen wurde. Nicht das Gericht verhinderte eine Inhaftierung, sondern die gravierenden Versäumnisse der Ausländerbehörde, erklärt das Amtsgericht Hannover gegenüber NIUS.

Liana K., die 2022 aus der Ukraine nach Deutschland gekommen war, wurde am 11. August am Bahnhof Friedland von dem Iraker vor einen einfahrenden Güterzug gestoßen und getötet. Der Mann, dessen Asylantrag bereits im Dezember 2022 abgelehnt worden war, hätte seit März 2025 abgeschoben werden können. Dennoch lebte er weiter in Niedersachsen – und stand am Tag der Tat gleich zweimal im Mittelpunkt polizeilicher Maßnahmen, ohne festgesetzt zu werden. Lesen Sie hier ausführlich über den Fall.

Nach dem Tod der 16-jährigen Liana K. an diesem Bahnhof warnte die Polizei wochenlang vor „Spekulationen“ – die sich im Nachhinein als richtig erwiesen.

Wie aus der Antwort des Amtsgerichts auf eine NIUS-Anfrage hervorgeht, hatte die Ausländerbehörde bereits am 16. Juli versucht, den Mann in Abschiebehaft zu bringen. Doch der Antrag wurde zurückgewiesen. „Das Amtsgericht Hannover hat diesen Antrag mit Beschluss vom 16.07.2025 zurückgewiesen, weil er unzulässig war“, so ein Sprecher.

Der Kern des Problems liegt dabei nicht in fehlenden rechtlichen Möglichkeiten, sondern in handwerklichen Fehlern der Behörde. Eine zentrale Voraussetzung für Abschiebehaft ist eine „erhebliche Fluchtgefahr“. Um diese darzulegen, müssen die Umstände detailliert begründet werden – was die Ausländerbehörde versäumte. „Die Annahme von Fluchtgefahr konnte nicht darauf gestützt werden, dass der Betroffene trotz Ablaufens einer Ausreisefrist nicht ausgereist ist. Denn eine solche Ausreisefrist wurde ihm nicht gesetzt“, so das Gericht.

Die Antwort des Amtsgerichts Hannover auf die NIUS-Anfrage.

Damit nicht genug: Das Amtsgericht hatte die Behörde vor seiner Entscheidung ausdrücklich auf die Mängel hingewiesen und Gelegenheit zur Nachbesserung gegeben. Doch es geschah nichts. „Die Mängel wurden nicht behoben“, stellte das Gericht klar.

Am Ende war der Antrag so schlecht vorbereitet, dass nicht einmal inhaltlich geprüft werden durfte, ob der Iraker in Haft genommen werden kann. „Vielmehr war der Antrag so mangelhaft, dass das Gericht dies gar nicht prüfen durfte“, heißt es in der Antwort.

Die Folge: Der Mann blieb auf freiem Fuß – und gilt nun wenige Wochen später als dringend tatverdächtig im Mordfall der 16-jährigen Liana K.

Lesen Sie dazu auch: Sie ließen den irakischen Mädchen-Mörder gleich zweimal laufen: NIUS dokumentiert die schriftliche Lüge der Behörden

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